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Fünftes Gebot I.
Du sollst nicht töten!

 Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun; sondern ihm helfen und fördern in allen Leibesnöten.

 Heile du mich, Herr, so werde ich heil; hilf du mir, so ist mir geholfen. Jer. 17, 14.


 Bis in die letzten Tage des Februar haben wir unsern Katechismus betrachtet und sind bis zur Auslegung des vierten Gebotes gelangt. Wir haben uns die Pflichten der Eltern gegen die Kinder, der Dienstherren und Dienstfrauen gegen die Dienstboten, der Obrigkeit gegen die Untertanen, der Beichtväter gegen die Beichtkinder vorgehalten, und haben dann wiederum von den Pflichten gesprochen, welche die Kinder gegen die Eltern, die Dienstleute gegen die Dienstherrschaft, die Untertanen gegen die Obrigkeit, die Lernenden gegen ihre Lehrer zu erfüllen haben.

 Luther leitet im großen Katechismus zur Betrachtung des fünften Gebotes also über: Wir haben die göttliche und väterliche Obrigkeit betrachtet in den ersten drei Geboten. Hier gehen wir nun aus unserm Haus unter die Nachbarn, zu lernen, wie wir untereinander leben sollen, ein jeglicher für sich selbst gegen seinen Nächsten. Darum ist in dieses Gebot nicht eingezogen Gott und die Obrigkeit, noch die Macht genommen, so sie haben zu töten. Denn Gott sein Recht Übeltäter zu strafen der Obrigkeit an der Eltern Statt befohlen hat. Er weist uns damit auf eine Frage hin, die gegenwärtig die Gemüter viel beschäftigt, auf die Frage der