Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unsere Eltern und Herren nicht verachten noch erzürnen; sondern sie in Ehren halten, ihnen dienen, gehorchen, sie lieb und wert haben.
Ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung zu dem Herrn. – Und ihr Herren, tut auch dasselbige gegen die Knechte und lasset das Dräuen; wisset, daß auch euer Herr, im Himmel ist, und ist bei ihm kein Ansehen der Person. Eph. 6, 4 u. 9.
Wir haben in der letzten Betrachtung darüber gesprochen, warum das vierte Gebot an der Spitze der zweiten Tafel stünde. Wir haben abgelehnt alle die äußeren Erklärungen und uns darauf bezogen, daß Gott in den Eltern sein Abbild erblickt und Er die Eltern mit seiner Autorität ziert. Wir haben uns darüber gefragt, warum es nicht heißt „deine Eltern“ sondern „deinen Vater und deine Mutter“, und haben uns daraus die Gleichberechtigung der beiden recht klar werden lassen. Wir haben auch das Wort deine betrachtet mit dem großen Ernste, der in diesem Worte liegt und den sich Eltern, Erzieher, Lehrer, Gebieter nicht oft genug vorhalten können.
Ich möchte heute über die Pflichten der Eltern, der Lehrer und Erzieher und der Gebieter kurz reden und dann über ihre Rechte in den nächsten Betrachtungen sprechen.
Hermann von Bezzel: Die zehn Gebote. Neuendettelsau 1928, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hermann_von_Bezzel_-_Die_zehn_Gebote.pdf/126&oldid=- (Version vom 1.8.2018)