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den Hoffärtigen (I. Petri 5, 5). – Wohl dem Prediger, der dann einen Seelsorger unter seinen Amtsbrüdern hat, einen Konfessionarius, der nach harter Arbeit an sich das Recht hat zu sagen, ἀκαίρως εὐκαίρως, was dann Matth. 7, 4 Christenrecht und -pflicht ist. Ihm mag er seine Konzepte vorlesen, die bestgelungenen zumal und zumeist und sein Urteil willig auf sich nehmen, seiner Seele wird so vom Tode geholfen (Jak. 5, 20) werden. Wohl dem Prediger, der in seiner Gattin, da getraute Treue die beste Treue ist, sein Gewissen findet, daß sie den Mut der Wahrheit eben um der Liebe willen hat und sich nicht scheut, aus Christenverständnis heraus – daß sie dieses besitzt, sollte ja allewegen Voraussetzung sein dürfen – zu tadeln und zu warnen. Jener Besuch, den Tauler in der stillen Betstube empfing, eines „armen Laien“, der den Geist prüfen konnte, hat den frommen Prediger in die Stille der Buße, auf die Höhe des Siegs geführt. Wohl dem Geistlichen, dem aus der Gemeinde solcher Warner ersteht. Und wenn unverdienter Tadel den älteren Prediger trifft, der sein Bestes gibt und um seine Kanzel es einsam werden sieht, daß er glaubt, er arbeite vergeblich und bringe seine Zeit unnützlich zu, die Sonntagnachmittagsprediger, die oft wie Prediger in der Wüste stehen? Wohl auch ihnen, wenn sie gestützt, gestärkt und vermahnt werden, daß sie ihr Amt getrost ausrichten und Gott reden lassen, was er durch sie noch reden will. Wer an Sterbebetten Zeuge war, wie längst verstorbene Prediger in etlichen Herzen weiter lebten und gerade die schlichtesten Zeugnisse bis in den Abschied hineinwirkten, der dankt dem Herrn, der solche