Seite:Hermann von Bezzel - Der Dienst des Pfarrers.pdf/121

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die ersehnt und erhofft wird, vom Hause und der Familie ausgehen, und diesen das Pfarrhaus wie eine Stadt auf dem Berge voranleuchten soll.

.

 Man kann über die Zeit der Verlobung bestimmte Gesetze und Ratschläge nicht geben, der allzufrühen Verlobung, der ein langer Brautstand folgen muß, wird man nicht das Wort reden dürfen, vielmehr darnach trachten müssen, daß der auf langsamer Erwägung und treuer Beratung beruhenden Verlobung die Ehe bald folgen könne. Lange Verlobungen reiben leicht innerlich auf, halten zu viel von der Pflicht ab oder verwickeln in allzu weite „Ausdeutung“ von Pflicht, Gewissen und Arbeit, auch lernen sich die Verlobten zu nahe kennen, ohne doch schon das Gegengewicht der gegenseitigen Erziehung zu haben. Und ehe das neue Leben der Gemeinschaft mit der Fülle von Fragen und Beziehungen beginnt, ist eine zwar uneingestandene, aber deutlich sich zu spüren gebende Ernüchterung und Enttäuschung eingetreten. Daß andrerseits den eilig geschlossenen Ehen viele Gefahren innewohnen, und es unerträglich schwer ist, sich erst in der Ehe wirklich kennen zu lernen, wo dann Pflicht und Ernst auch unter dem Weh des Enttäuschtseins aushalten heißen, braucht nicht viel gesagt zu werden. Jedenfalls sollte man, da man doch nicht den Besitz und das Vermögen, sondern den Christen heiraten will, nicht zur Ehe schreiten, bis der Hausstand auch äußerlich gesichert erscheint. Von Sorgen der Nahrung gleich in den ersten Jahren beschwert sein, tut weh. Es wird erlaubt sein zu sagen, daß die Gestaltung des Pfarrhauses nicht eben in aufsteigender Entwicklung sich befindet.