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feststellbar ist. Daß die Kirchengebäude würdig und anständig, die Kirchengelder wohl verwaltet und dem Mitsperrer der Kirchenkasse der ihm zugehörige Schlüssel schon zu der eignen Entlastung ausgeantwortet sei, liegt in den nächsten Pflichten. Weniger achtet man auf Altertümer in der Kirche, auf künstlerisch bedeutsame Grabsteine, die nicht gerade zu Brückenübergängen und Türschwellen verwendet sein wollen, auf allerlei Kleinheiten, durch die der Geist der Vorfahren zu uns spricht. Und doch kann hier viel bewahrt und etwas von dem Lichte, das einst geleuchtet hat, in die Gegenwart herüber gerettet werden. Jedes, auch das kleinste Zeichen kann Geschichte lehren, und ihr zu lauschen bewahrt vor Kleinkram, den aus allen Verrichtungen und Verpflichtungen zu bannen des Pfarrers Anliegen sein soll. Es kann die unbedeutendste Arbeit durchgeistigt und die geistig (und geistlich) bedeutsamste veräußerlicht werden.

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 4. Das Vereinswesen. Während der Geistliche auf dem Lande mit dem Amte eines Waisenrates und dem eines Aufsichtsrates bei Darlehenskassen vielleicht noch betraut ist (es steht nicht jedem zu Gesichte und ist noch weniger jedem zuträglich), um dann von weiteren Vereinen befreit zu sein, denn an den gemeinnützigen soll er doch nur als zahlendes Mitglied, an „unterhaltenden und belehrenden“ am besten gar nicht beteiligt sein, beginnt mit der Steigerung und Vermehrung des Vereinswesens für den Pfarrer in der Stadt die große Not, die ihn von der Hauptsache abzieht, ihm den gewaltigsten und Hauptforderungen gegenüber die Zeit raubt. Hier ist schwer raten. Denn es muß ja die Kirche freuen,