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angedeutet. Der Hinweis auf andre Staaten, in denen es auch ohne geistliche Schulaufsicht gehe, verfängt nicht und trägt nichts ein. Ob etwas geht oder nicht, darauf kommt es nicht an, sondern ob es recht ist, geschichtlich Begründetes und nicht ungut Gewesenes um des Drängens willen aufzugeben, Vorwerke zu opfern, glaublich, damit die Innenwerke desto eher behauptet werden können, in Wirklichkeit, um sie zu gefährden. Die Klagen aber aus Nachbarländern wollen auch gehört sein. – Hier ist auch die Stätte, des Verhältnisses zwischen Pfarrer und Lehrer zu gedenken, eines Verhältnisses, das durch Abnahme des sog. niedern Kirchendienstes und mancher mit dem Bildungsstande des Lehrers, wie er wenigstens sein soll, unverträglichen Verrichtungen gebessert werden kann, nie aber durch Drangabe von Pflichten gebessert werden wird. Gefehlt wird in diesem Verhältnisse zweier aufeinander angewiesener Männer durch Mißtrauen und Herrschsucht, durch anspruchsvolles und nachgiebiges Wesen, durch Pedanterie und falsche Großartigkeit, durch unzeitige Vertraulichkeit, deren Bereuung ins Gegenteil übergehen läßt, durch ungute Nahung und Trennung zu und gegeneinander. Und doch steht die ernste Mahnung, in keinem Stücke und niemandem Anstoß zu geben, nicht damit wir nicht ins Gericht fallen, sondern unser Amt! Denn mit dem aus Einzelerfahrungen generalisierenden Zuge wird von der einzelnen Verfehlung des Amtsträgers das Merkmal für das ganze Amt geholt und ihm ein Brandmal aufgedrückt, das nimmer vergeht. Man wird dabei dem Pfarrer raten dürfen, nie zur Feder zu greifen, was ohnehin unmännlich und unchristlich ist, solange