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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort III
I. Das Reichsgesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar 1907 1
Geschichtliche Einleitung
1
Erster Abschnitt: Voraussetzungen des Schutzes
3
Zweiter Abschnitt: Befugnisse des Urhebers
13
Dritter Abschnitt: Dauer des Schutzes
24
Vierter Abschnitt: Rechtsverletzungen
26
Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen und Berner Konvention
38
II. Die gerichtliche Verfolgung der Verletzung des Kunstschutzes. Auswahl zwischen Strafverfahren und Zivilprozeß 43
a. Verfolgung im Strafprozeß
43
b. Verfolgung im Zivilprozeß
48
III. Andere den Künstler berührende Gesetze 51
A. Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876
51
B. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 1. Juli 1896
54
C. Kritik künstlerischer Leistungen
56
D. Unzüchtige Darstellungen, Lex Heinze. Grober Unfug
58
E. Rechtsmittel gegen polizeiliche Verfügungen
61
F. Das Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894
63
IV. Vertragliche Rechtsverhältnisse des Künstlers 64
A. Rechtsverhältnis zwischen dem Künstler einerseits und Käufer oder Auftraggeber andererseits
64
a) Verkauf eines Werkes der bildenden Künste
65
1. Allgemeine Bestimmungen
65
2. Besondere Arten des Kaufes
68
3. Der Handelskauf
70
b) Herstellung eines Werkes der bildenden Künste auf Grund vorheriger Bestellung
71
B. Rechtsverhältnis zwischen Künstlern und Verkaufsvermittlern. Kommissionsvertrag
77
C. Ausstellung von Kunstwerken. Haftung für Schaden. Verjährung
82
D. Preisbewerbung
87
E. Der Verlagsvertrag
89
F. Transport von Kunstwerken. Frachtvertrag
91
1. als Handgepäck
93
2. als eingeschriebenes Reisegepäck
94
3. als Expreßgut
94
4. als Fracht- oder Eilgut
94
5. Beförderung durch die Post
97
G. Versicherung von Kunstgegenständen
97
H. Transport ins Ausland. Zollwesen
98
J. Stempelpflichten bei Verträgen
102
Register 104