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zur ewigen Verdammniß verwiesen. Demnach hat der Herr Christus beide Urtheile gefaßt, Matth. 25, 34. „Kommt her, ihr Gesegneten meines Vaters, ererbet das Reich, das euch bereitet ist von Anbeginn,“ V. 41. „Gehet hin von mir, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln.“

 931. ζ) Die Vollziehung dieses Urtheils. Diese wird mit dem Urtheile geschehen, Matth. 25, 46. „Sie (die Verdammten), werden gehen in die ewige Pein, aber die Gerechten in das ewige Leben.“

 So viel von dem, was nach diesem Leben Böse und Gute (obwohl mit ungleichem Glück) mit einander gemein haben.

 932. Worinnen nach diesem Leben die Gerechten von den Gottlosen, die Gläubigen von den Ungläubigen gänzlich geschieden werden? Worinnen sie gänzlich von einander unterschieden sein werden, ist die ewige Seligkeit und die ewige Verdammniß. Wie solchen Zustand die vom Leibe geschiedenen Seelen, auch vor dem Gerichte empfinden, und wie dem ganzen Menschen entweder Leben oder Tod ewig zugesprochen wird, ist bereits erwogen. Nun ist noch übrig, daß wir sehen, wo Gott den Menschen endlich und nach der Welt Untergang lassen werde. Von beiderlei Zustand ist nun zu handeln.

 933. a) Das ewige Leben. Wie Gott den Menschen in Sünden finde, durch was für Mittel und Wege er ihn von Sünden aufrichte, führe und erhalte, das ist bisher ausgeführt worden. Ob Gott zwar den Menschen in seiner Kirche mit seinen Gaben begnadigt,