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erwiesen wird, Gott verstoße die armen Sünder nicht, wenn sie nur wahre Buße thun, nämlich des Schächers, der neben dem Herrn Christo gekreuzigt wurde, und bekannte, er hätte solche Strafe mit seinen Uebelthaten verdient, Luc. 23, 41., als er aber zum Herrn Christo seine Zuflucht nahm, tröstete ihn derselbe: „Wahrlich, ich sage dir, heute wirst du mit mir im Paradiese sein“ V. 43.

 880. Was alle Menschen gemein haben, ist der Zustand der Seelen, nachdem sie vom Leibe abgeschieden sind. Davon sind sechs Punkte zu merken:

 a) Die Unsterblichkeit und das Verbleiben der Seelen nach diesem Leben. Diese wird also bewiesen:

 α) weil Gottes Wort solche vielfältig bezeugt, und wenn die Seele nicht unsterblich sein sollte, so würde damit Alles umgestoßen, was die ganze heilige Schrift lehrt;

 β) weil der Menschen Natur und Gewissen von der Seelen Unsterblichkeit zeugt, welches ihn in seinen Werken, sie seien gut oder böse, überzeugt, es sei ein Gericht auch nach diesem Leben, da es Frommen wohl, den Bösen übel gehen werde. Das hat St. Paulus bekräftigt Röm. 2, 15. „Die Heiden beweisen, des Gesetzes Werk sei beschrieben in ihren Herzen, sintemal ihr Gewissen sie bezeuget, dazu auch die Gedanken, die sich unter einander verklagen und entschuldigen, auf den Tag, da Gott das Verborgene der Menschen richten wird.“ Daher haben auch die Heiden allzeit dafür gehalten, daß des Menschen Seele unsterblich sei, und deßhalb sich einen Himmel und eine Hölle gedichtet, wo einem Jeden seine Werke vergolten werden sollen;