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welche grobe Uebelthaten verrichten und sich damit in deren Strafe stürzen. Hieher wird gezählt die Unvorsichtigkeit, da man sich in Gefahr nicht in Acht nimmt, wie wohl geschehen könnte, die Unachtsamkeiten in Speise und Trank, im Gebrauch der Arzneien und andern Dingen, die unzählig sind. Theils ist zu sehen auf Gottes Gericht, der die Sünde auch mit einem abscheulichen Tode straft, als an Absalon, 2 Sam. 18, 14. Herodes, Apost. Gesch. 12, 23. Antiochus, 2 Maccab. 9, 9., zu sehen ist, und Mancher wird damit gestraft, womit er gesündigt hat, wie die Exempel Agags, 1 Sam. 15, 33., Ahabs, 1 Könige 21, 19., 22, 38., Jorams, 2 Könige 9, 25. 26., und Isebel, 1 Könige 21, 23., 2 Könige 9, 36., klar geben.

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 879. Ferner: Ob Diejenigen, welche eines gewaltsamen Todes sterben (wie denen geschieht, welche die Obrigkeit vom Leben bringen läßt), von Gottes Gnade verstoßen seien, daß sie nicht rechtschaffene Buße thun und ewig selig werden? Antwort: Nein! weil a) Gott niemals und nirgends sich erklärt hat, daß er solche verstoßen wolle, so können wir ein solches auch nicht sagen, aus Gottes geheimen Gerichten, die uns nicht geoffenbart sind; b) weil Gott sich ausdrücklich erklärt hat, er wolle Niemanden von seiner Gnade verstoßen, so man sich nur zu ihm bekehrt, Joh. 6, 37. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht hinausstoßen.“ Matth. 14, 28. „Kommt zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid u. s. w.“ Hesek. 18, 31. 32. „Warum willst du also sterben, du Haus Israel? Denn ich habe kein Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr, darum kehret euch, so werdet ihr leben.“ c) weil mit einem klaren Exempel