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 681. Die Ketzerei. Was vom Unglauben gesagt ist, soll auch von der Ketzerei verstanden werden, weil die Ketzerei den Glauben verkehrt, 1 Timoth. 1, 19. 4, 1. 2 Timoth. 2, 18. Wenn sichs nun ergiebt, daß ein Mensch den rechten seligmachenden Glauben nicht hat, so kann auch das Sacrament nicht würdig gebraucht werden, geschweige daß das Abendmahl ein Symbolum und Kennzeichen ist, durch welches man sich zu dem Glauben bekennt, welcher an demselben Ort öffentlich gelehrt wird, welches ein Ketzer nicht thut. Ueberdieß, wenn wir einen, der die rechte Lehre nicht hat, nicht grüßen mögen, auch nicht ins Haus nehmen sollen, 2 Joh. 10. 11., wie viel weniger dürfen wir ihn an des Herrn Tisch setzen, und ihn der himmlischen Mahlzeit neben uns theilhaftig machen.

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 682. Die öffentlichen Sünden, welche wider das Gewissen begangen werden, und von denen ein Mensch nicht abzustehen und keine ernstliche Buße zu thun gedenkt, sondern in dem Vorsatze, sie ferner zu begehen, bleibet. Wer hiemit behaftet ist, der erkennt nicht das theure Verdienst Christi, ist irdisch und fleischlich gesinnt, und also ein Feind des Kreuzes Christi, Philipp. 3, 18. 19.; er prüft sich selbst nicht, weil er seine Sünden nicht sieht; er nimmt seine Zuflucht zu Christo nicht, sondern kreuzigt ihn von Neuem, Hebr. 6, 6. 10, 29. Wenn nun ein solcher unwürdig ist, daß man ihm eine gemeine Mahlzeit halte, 1 Corinth. 5, 11. „So jemand ist, der sich lässet einen Bruder nennen, und ist ein Hurer oder ein Geiziger, oder ein Abgöttischer, oder ein Lästerer, oder ein Trunkenbold, oder ein Räuber, mit demselbigen sollt ihr auch nicht essen“; so ist er