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 580. Die Beständigkeit und das Verharren in der Wiedergeburt. In der heil. Schrift befinden sich herrliche Verheißungen, die Gott den Gläubigen gegeben hat, daß sie von ihm nicht verworfen werden sollen. Ps. 37, 24.: „Fället er (der Gerechte), so wird er nicht weggeworfen, denn der Herr erhält ihn bei der Hand.“ Joh. 10, 28. „Ich gebe meinen Schafen das ewige Leben, und sie werden nimmermehr umkommen, und Niemand wird sie aus meiner Hand reißen.“ Es sind also ganz schriftwidrige Gedanken, wenn manche Menschen sich einbilden, als ob die, welche einmal wiedergeboren sind, nicht wieder von der göttlichen Gnade abkehren, in Unglauben fallen und also ewig umkommen könnten. Dieser Punkt soll nun näher betrachtet werden.

 581. a) So viel Gott betrifft, thut er das Seine, daß der Gerechte in seinem Glauben beständig verharre, denn er ruft, lehrt, ermahnt, warnt, bedroht, damit ja das angefangene Werk nicht umgestoßen werde; wie schon aus dem, was früher gesagt worden ist, erhellet, daß nämlich an Gott keineswegs die Schuld liege, wenn nicht alle Menschen selig werden.

 582. b) Weil nun die Ursache, daß der Gläubige nicht beständig bleibt, allein am Menschen zu finden ist, so ist gewiß anzunehmen, daß, so lange der Gerechte an Gott hält und sich nicht von ihm absondert, er auch von Gott nicht abgetrieben werde. Denn so viel an Gott ist und wenn nur sie von Gott nicht abfallen, kann sie keine Gewalt von ihm abreißen.

 583. c) Da nun aber Gott die Gläubigen nicht ohne Mittel, sondern durch sein Wort führt, so können sie zwar von ihrer Gerechtigkeit nicht abgebracht