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oder Sabbathen, welches ist der Schatten von dem, das zukünftig war, aber der Körper selbst ist Christus.“ Folgendes war auch der apostolische Beschluß in ihrer Versammlung zu Jerusalem, Apostelgesch. 15, 10. „Was versuchet ihr Gott mit Auflegen des Joches auf der Jünger Hälse, welches weder unsere Väter, noch wir, haben mögen tragen;“ und V. 28, 29: „Es gefällt dem h. Geiste und uns, euch keine Beschwerung mehr aufzulegen, denn nur diese nöthigen Stücke, daß ihr euch enthaltet vom Götzen-Opfer, und vom Blut, und vom Erstickten und von Hurerei.“

 264. Das weltliche Gesetz oder die Polizeiordnung lehrt, wie in allerlei Fällen alles in Ordnung gelassen, der Gerechte bei seinem Rechte erhalten, die Bosheit verhindert und gestraft werden solle. Es findet sich dieses hin und wieder in Moses Schriften und ist dreierlei:

 265. a. Etliche weltliche Gesetze betreffen allein das jüdische Regiment, und können auf kein anderes Volk und keine andere Regierung angewendet werden, z. B. daß der Israeliten Erbtheil nicht von einen Stamm an den andern verkauft oder vererbt werden dürfe und deßhalb die Töchter, auf welche ein Erbgut gefallen war, nicht in einen andern Stamm heirathen durften, 4 Mos. 36, 4 ff.; daß einer seines verstorbenen Bruders Wittwe, wenn sie ohne Kinder gewesen, ehelichen, und wenn er mit ihr einen Sohn gezeugt hatte, ihn nicht als seinen, sondern als seines verstorbenen Bruders Sohn halten und achten, auch des Bruders Erbschaft zuwenden mußte, 5 Mos. 25, 5. 6. Diese und dergleichen Gesetze kommen nicht allein von den verschiedenen Stämmen