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das ganze Land empfohlen und als allgemeine Kommunalgardentracht einzuführen gesucht. Sie ließ sich ganz gut auch als bürgerliches Kleid im gewöhnlichen Leben tragen: man konnte daher in der Tat auf der Straße und in Gesellschaft alle Tage jemandem begegnen, der den Kommunalgardenrock trug; auch als Staatsrock an Ehrentagen wurde er gern gebraucht. Der hochangesehene Arzt Dr. Hedenus betrachtete ihn als Ehrenkleid, in dem er seinen hochgestellten Kranken ärztliche Besuche abstattete.

Abweichungen von dieser Tracht durch Benutzung der gleichfalls statthaften gewöhnlichen bürgerlichen Kleidung im Dienst waren selten. Es kam mitunter vor und führte dann zu Unstimmigkeiten, daß einzelne in böswilliger Absicht besonders auffällig gekleidet zum Dienst kamen, um Kameraden und Vorgesetzte zu ärgern oder zu necken und eine gewisse Mißachtung der Einrichtung an den Tag zu legen: da trug wohl einer einen weißen Hut, der andere ein grünes Fräcklein, ein dritter eine kurze Nankinghose; oder es hatte einer einen Verweis erhalten und kam dafür beim nächsten Male nicht im Kommunalgardenrock. Ja manche Drückeberger suchten sich auf diese Weise auf Kosten ihrer Kameraden auch Diensterleichterungen zu verschaffen, da man Leute mit ungewöhnlicher Kleidung nicht gern zum Wachtdienst verwendete. Doch blieben alle solchen Fälle vereinzelt und schienen ein ausdrückliches Abgehen von der Vorschrift, daß die Kommunalgarde keine Uniform trage, nicht zu rechtfertigen. Vielmehr hielt man trotz mehrfacher Anregungen, die 1837 im Landtag ergingen, an der Vorschrift fest aus einer gewissen Rücksicht auf Minderbemittelte und wohl mehr noch in dem an sich richtigen Gefühl, der Kommunalgarde ihr Gepräge als Bürgerwehr auch äußerlich zu erhalten und die Nachahmung des Militärs nicht über das notwendige Maß zu erstrecken.

In der Zeit bis 1848 trat mehrfacher Kommandowechsel ein. Oberst Krug von Nidda ging im November 1835 ab. Der Rat rühmte ihm in einem warmen Dankschreiben nach: „Sie hatten die gewiß schwere Aufgabe zu lösen, Personen an militärische Einrichtungen zu gewöhnen, welchen Beruf und Gewerbe dieselben beschwerlich machen müssen. Sie haben Zwecke, die sich widerstreben, zu vereinigen gesucht und diese Vereinigung mit einer wohlwollenden Rücksicht auf die Stellung jedes