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Gebäude und die angrenzenden Straßen zu besetzen, sie von müßigen Zuschauern zu säubern und das gerettete Eigentum zu bewachen. Da Feuerlärm leicht Ausschreitungen im Gefolge hatte, so stand die Kommunalgarde hier auch nicht selten vor der Notwendigkeit, in größerem Umfang Ordnung zu schaffen. – Beim Feuerwerk am Konstitutionsfest hatte sie die Aufsicht, bei der Konfirmation in der Kreuzkirche am Palmsonntag, bei der öffentlichen Geschenkausteilung an arme Kinder und ähnlichen Gelegenheiten versah sie den Ordnungsdienst. Auf der Vogelwiese, wo 1834 grobe nächtliche Ausschreitungen vorgefallen waren, war seitdem einige Jahre hindurch eine Abteilung von 30 Mann mit eigenem Wachtraum zur Unterstützung der Polizei tätig – ein Dienst, der vermutlich nicht unangenehm empfunden wurde. Selbst bei Hinrichtungen, die damals noch öffentlich vor sich gingen, wirkte sie durch Absperrung mit. Kurzum: sie wurde bei allen Gelegenheiten verwendet, für die man heute ausschließlich die Polizei zur Verfügung hat. Eine große Rolle, halb zum Dienst und halb zum Prunk, spielte sie bei öffentlichen Festen, namentlich bei solchen des Fürstenhauses und der Stadt, so bei der Verfassungsübergabe am 4. September 1831, bei der Einführung des neuen Stadtrats am 31. Mai 1832, bei der Überführung der Leiche König Antons am 8. Juni 1835, bei der Eröffnung der Eisenbahn im April 1839, bei der Reformationsjubelfeier im Juli 1839 – um nur einige der wichtigsten zu nennen. Paraden, Geleitzüge, Reihenbildungen, auch Schloßdienst, teilweise zusammen mit dem Militär, waren bei solchen feierlichen Gelegenheiten ihre Aufgabe. Jedoch tadelte 1839 das Oberkommando die häufige Verwendung zu gewöhnlichen Polizeidiensten ebenso wie zu Paraden, die mehr zur Belustigung und zum Gepränge dienten, ohne engeren Zusammenhang mit ihrem Zwecke zu haben, und machte in dieser Hinsicht möglichste Zurückhaltung zur Pflicht. Eine „unzweideutige Hinneigung zu militärischem Schaugepränge, dem ja ohnedies im allgemeinen schon nur zu sehr gehuldigt zu werden scheint“, erblickte der Rat 1834 in der förmlichen Anstellung eines Kommunalgarden-Musikkorps, die mit der ursprünglich beabsichtigten Einfachheit dieses rein bürgerlichen Instituts kaum im vollen Einklang stehe. Dabei stießen diesen Bürgersoldaten, wie es ja nicht verwunderlich war, gerade in militärischer Hinsicht mitunter kleine Mißgeschicke von stark scherzhaftem