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inneren Befestigung, die durch die „Epuration“ erreicht worden war, doch unmerklich schon eine gewisse Verlotterung sich eingeschlichen hatte, die man als den Beginn des Verfalls ansehen mußte. In guter und richtiger Absicht hatte man das Heer zum Vorbild der Anstalt genommen, aber man ging darin zu weit und wollte sie zu sehr zu einer Art Militär machen. Damit verfiel man der Gefahr, die in jeder Nachahmung liegt, daß man die Schale für den Kern nimmt oder Gutes zusammenhanglos überträgt. Und so kam die Kehrseite obenauf. Der warme Freund der Kommunalgarde hatte doch schon in der besten Zeit mit scharfem Auge schwache Stellen erspäht: er meinte, noch fehle der wahre Gemeinsinn, zahlreich vertreten seien noch die Gleichgültigen, die Widerwilligen und diejenigen, die geringfügige und unwesentliche Dinge für das Wesentliche halten; ja er geht bis zu der Befürchtung, das Institut könne vielleicht dereinst zum leeren Puppenspiel herabsinken. Der Unterkommandant Freiherr von Friesen nennt es in der Kammer „ein ernstes Institut, das jede Spielerei vermeiden muß“ und ruft aus: „Sollte irgend eine Spielerei und Scherz damit verbunden sein, so müßte ich die Mühe, die ich seit 7 Jahren bei der Communalgarde gehabt habe, bedauern.“ Den Verfall, den hier Gönner der Einrichtung, wohlwollend warnend, halb unbewußt als entfernte Möglichkeit vorausschauen, suchte später rückschauend ein Maikämpfer, Musikdirektor Röckel, durch ihr Versagen für Revolutionszwecke gereizt, mit mißgünstigen Worten als Notwendigkeit, die aus ihrem Wesen entspringe, zu erklären: „Die ganze Zusammensetzung dieses aus der behäbigen Bürgerschaft recrutierten, alle Altersklassen umfassenden Corps hatte es von je unfähig zu irgend etwas Ernsterem gemacht als zu festlichen Aufzügen und höchstens zur Unterdrückung von kleinen Pöbelexcessen.“

Einstweilen war die Zeit noch nicht da, wo ernstere Vorgänge Bewährung forderten. Aber im öffentlichen Leben der ruhigen Zwischenzeit fand die Kommunalgarde eine häufige und vielseitige Verwendung auch in der von Röckel gemeinten Richtung. Sie hatte bei vielerlei Gelegenheiten, die größere Menschenmassen auf die Beine brachten, den Ordnungsdienst zu versehen. Der wesentlichste und wichtigste Teil des Dienstes in ruhiger Zeit war der Dienst bei Feuersbrünsten, für den sogar unter dem 21. Januar 1832 eine besondere Dienstvorschrift aufgestellt wurde. Die diensttuende Abteilung hatte die brennenden