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Ruhe und Ordnung sowie die Bestimmtheit und Sicherheit der Bewegungen loben.

Zu einer Verwendung im Ernstfalle kam es in den Ruhejahren 1832–47 nicht. Der seit den Aprilunruhen von 1831 fortgesetzte Nachtwachdienst wurde im Dezember dieses Jahres eingestellt; die Wachtstube im Rathaus blieb aber weiter zur Verfügung. Gerüchte von geheimen Umtrieben und häufige Diebstähle veranlaßten bald darauf den Gouverneur, beim Kommandanten nächtlichen Streifdienst der Kommunalgarde zu beantragen: solcher fand im März und Anfang April 1832 statt und wurde durch Freiwillige ausgeübt, die sich zahlreich meldeten. Eine ernstere Gelegenheit zur Verwendung wäre im Teuerungsjahr 1842 gegeben gewesen. Da schon bei einem öffentlichen Brotverkauf Straßenunfug vorgekommen war, so besorgte man für das Konstitutionsfest größere Ruhestörungen und versicherte sich schon im voraus der Mitwirkung der Kommunalgarde. In der Tat zog sich um die Mitternacht des 4. September ein durch zahlreiche Mitläufer und Neugierige verstärkter Schwarm von Ruhestörern, meist betrunkenen Burschen, zusammen; sie ließen vor dem Schloß ihren monarchischen Gefühlen mit wildem Hochgeschrei auf den König freien Lauf, tobten dann, durch die Straßen ziehend, gefolgt von einem Schwarm Neugieriger, ihre anarchischen Gefühle aus und befanden sich wie von einem alten kräftigen Zauber angezogen richtig wieder vor dem Polizeihaus in der Scheffelstraße, wo auch alsbald das gewohnte Einwerfen von Fenstern und Laternen begann. Eine von der Hauptwache anrückende Militärabteilung im Verein mit der Polizei schaffte durch Verhaftung der Vorlautesten schnell Ruhe. Wo aber blieb die Kommunalgarde? Da das Ereignis nicht unerwartet kam, so erscheint die Entschuldigung des Kommandanten, daß der erwartete höhere Befehl zum Generalmarsch ausgeblieben sei, nicht ausreichend. Übrigens erteilte der Kommandant dem Bataillonskommandanten des betroffenen Distrikts einen Verweis, weil er sein Bataillon nicht sofort versammelt hatte.

Dabei hatte es sein Bewenden, und niemand gab der Sache weitere Folgen. Und doch beleuchtete diese Begebenheit eigentlich blitzartig den wahren inneren Zustand der Kommunalgarde und ließ ihn nicht im rosigsten Licht erscheinen. Es wurde dadurch deutlich, daß nach der