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übergroßen Aufgabe völlig erlag. So wurde sie, je ferner sie rückte, um so dichter und üppiger vom Rankenwerk der Lächerlichkeit umzogen. Aber in ihrem Ursprunge war sie eine durchaus ernste und allgemein als trefflich empfundene Sache, in Zeit der Not aus Begeisterung geboren und mit Begeisterung begrüßt.

Sie ist – und das schon ist bedeutsam an ihr – die letzte Erscheinungsform, das letzte Aufleben der alten Wehrhaftigkeit des Bürgertums, die im Mittelalter ihre Blüte erlebte. Ein kurzer Überblick über die Formen dieser Wehrhaftigkeit, wie sie in Dresden aufeinanderfolgten, ist hier am Platze. Im Mittelalter waren alle Bürger der Stadt waffenpflichtig. Und zwar hatte dieser Waffendienst zwei Hauptseiten: er war Kriegs- und Verteidigungsdienst, Wach- und Ordnungsdienst. Zur Verteidigung der Stadt bot sich selten Gelegenheit. Der eigentliche Kriegsdienst der Bürgerschaft, die Teilnahme an den Kriegszügen des Landesherrn, spielte im Mittelalter eine ansehnliche Rolle und hörte erst auf, seitdem Kurfürst Moritz ausschließlich Landsknechte gebrauchte. Seitdem verfiel auch die Waffentüchtigkeit der Bürger. Der Wachdienst, den die Bürgerschaft immer nur zur Unterstützung besoldeter Wächter ausübte, wurde 1587 vollständig einer besoldeten Stadtgarde übertragen, die aber in unruhigen Zeiten doch durch bewaffnete Bürger verstärkt werden mußte. Den Ordnungsdienst übte die Bürgerschaft bei Festen, Jahrmärkten, Feuersbrünsten aus. Den bürgerlichen Kriegs- und Verteidigungsdienst suchte Christian II. 1613 über das ganze Land hin im Defensionswesen zu neuem Leben zu erwecken. Die Dresdner Defensioner, die aber nur im rechtselbischen Dresden und in den Vorstädten ausgehoben wurden, bildeten nachher die Besatzung der Festung. Nach Aufhebung des nicht bewährten Defensionswesens im Jahre 1708 wurde die Defensionerbesatzung in Dresden durch eine dauernde Garnison ersetzt. Nur wenn die Garnison zu Übungen oder ins Feld ausgerückt war, mußte die Bürgerschaft noch den Wachdienst versorgen. Zur Zeit der Napoleonischen Kriege traten solche Fälle oft und anhaltend ein. An eine freiwillig gebildete Gemeinschaft zum Wach- und Ordnungsdienst anknüpfend, errichtete die Regierung 1809 die „Nationalbürgergarde“, die sie außerdem auch für den Verteidigungsdienst bestimmte. Von dieser der Zahl nach beschränkten Bürgertruppe kam man bei den