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aber er hatte nicht genug Leute, um die nötigen Nachforschungen anzustellen. Beim Stadtrat freilich hat man nicht immer den Eindruck des guten Willens, vielmehr ist dort eine gewisse Neigung zur Verschleppung unverkennbar.

Was aber den schwächlichen Bemühungen der Behörden durchaus nicht gelingen wollte, das brachte der Umschwung der Zeiten mit Leichtigkeit zustande; nun fielen auch die amtlichen Anordnungen und Aufforderungen auf einen besseren Boden. In den Märztagen 1848 erboten sich viele zum freiwilligen Dienst, die zu einem beträchtlichen Teile auch dabei blieben. Ende Mai konnte der Kommunalgardenausschuß dem Rat melden, daß sich durch die neueren Zeitereignisse „eine regere Teilnahme unter den selbständigen Einwohnern der Stadt für die Communalgarde gezeigt“ habe und „daher sehr viele in deren Reihen wieder eingetreten" seien; oft wurden jetzt an einem Tage an die 100 verpflichtet; sie konnten nicht einmal alle bewaffnet werden, da Mangel an Gewehren eintrat.

Die Dienstpflicht erstreckte sich auf das 21. bis 50. Lebensjahr. Diese hohe Altersgrenze wurde vielfach als Last empfunden und hatte eine Menge von Befreiungsgesuchen zur Folge. Eine mäßige Herabsetzung erschien Bedürfnis; im Dresdner Kommunalgardenausschuß kam die Sache mehrmals zur Sprache. Dann beschäftigten sich 1837 anläßlich einer Petition auch die Kammern damit: die Zweite Kammer beantragte zunächst zwar die Beibehaltung der Altersgrenze, aber innerhalb derselben die Einteilung in aktive Truppe und Reserve mit dem 40. Jahr als Grenze zwischen diesen beiden; die Reserve sollte nur zur Teilnahme an der jährlichen Musterung und zum Dienst bei Gefahr für die öffentliche Ruhe verpflichtet sein. Diesen Kammerantrag bekämpfte als zu weitgehend der Dresdner Kommunalgardenausschuß in einem Gutachten an das Generalkommando: darin wurde geltend gemacht, daß die aktive Truppe durch Ausscheidung der Leute über 40 gerade ihres zuverlässigsten Kerns beraubt werde, während die Reserve durch ihre Befreiung von Exerzierübungen für den Ernstfall schlechterdings unbrauchbar werde. Wie einschneidend diese Änderung für Dresden gewesen wäre, ist daran zu ermessen, daß hier ungefähr die Hälfte der Mannschaften und zwei Drittel der Rangträger der Altersklasse über 40 angehörten. In der Ersten Kammer wurden