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einer allgemeinen Staatsbürgerbewaffnung entsprach, seit 1846 wieder lauter. Die Truppe war von rund 6000 in der Anfangszeit schon im Mai 1832 auf etwa 3700 und weiter allgemach auf kaum 3000 herabgesunken, während sie in dem dreimal kleineren Chemnitz 5000 Mann stark war; auch Leipzig war der Hauptstadt überlegen. Man richtete eine Anfrage nach Leipzig, wie es dort mit der Rekrutierung gehalten werde. Neue Maßregeln wurden erwogen „weniger wegen der dem Eintritt in die Communalgarde bisher entzogenen Anzahl von Mitgliedern, als vielmehr wegen des nachteiligen moralischen Einflusses, welchen der häufig als absichtliche Begünstigung angesehene Nichteintritt vieler ausschließlich den höheren und gebildeten Klassen angehörenden Individuen notwendig hervorbringen muß“. Und man packte die Sache jetzt auch hauptsächlich an dieser Stelle, insbesondere bei den Beamten an. Zwar die Anregung des Kommunalgardenausschusses, daß von allen Behörden jährlich Angestelltenverzeichnisse einzureichen seien, fand keinen günstigen Boden. Aber das Ministerium beschloß, daß alle königlichen und städtischen Behörden ihre Angestellten anweisen sollten, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Im übrigen verwies das Ministerium auf Adreßbuch und Staatshandbuch als geeignete Mittel, die Dienstpflichtigen kennenzulernen. Auch auf die öffentliche Aufforderung durch den Stadtrat an alle Kommunalgardenpflichtigen griff man im April 1847 zurück, wobei man die Versäumnisstrafe auf 2 Taler erhöhte. Da die Erfahrung lehrte, daß Leute ärmeren und geringeren Standes fast ausnahmslos sich stellten, wurde im Oktober die Strafe nach dem Vorgang von Leipzig auf 5 Taler erhöht. Aber zunächst war auch jetzt kein durchgreifender Erfolg zu sehen. Auch die von Zeit zu Zeit bei der Polizei eingereichten Einwohnerverzeichnisse ergaben keine ausreichenden Unterlagen, da die Spalten über die Kommunalgarde nur mangelhaft ausgefüllt waren. Man dachte wieder an Verzeichnisse, die von Feldwebeln in kleinen Bezirken oder allgemein von den Hausbesitzern aufzustellen seien, man erwog die Bildung eines förmlichen Rekrutierungsausschusses. Es folgten über diese Vorschläge langwierige schriftliche Verhandlungen zwischen Kommunalgardenausschuß, Stadtrat, Kommunalgardenverein, Bürgerwehrverein, die sich bis in den April 1849 hinzogen, aber nichts Greifbares zutage förderten. Beim Kommunalgardenausschuß war der gute Wille vorhanden,