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Auch gute soziale Wirkungen versprach man sich von ihr. Nostitz hofft, daß bei allseitiger Pflichterfüllung und festem Zusammenhalt die neue Einrichtung als die mächtigste zeitgemäße Umgestaltung der sozialen Verhältnisse betrachtet werden könne. Über das Verhältnis zwischen Soldat und Bürger findet sich in einem Reiseführer der Zeit folgende hübsche Randbemerkung: „Das Sächsische Linien-Militär blickt und drückt nicht mehr wie sonst auf den Bürgerstand herab, es fand in der Communalgarde ein achtunggebietendes Gegengewicht. Das tiefgesunkene Selbstbewußtsein des Bürgerstandes erhob sich durch diese und fand die gebührende Würde wieder.“ Ein anderer zeitgenössischer Beurteiler, Schulrat Heger, rechnet ihr neben dem Verdienst um den Schutz von Ordnung und Eigentum noch besonders hoch an, daß durch den bei ihr gepflegten kameradschaftlichen Verkehr der vor 1830 in Dresden herrschende Kastengeist sich abgeschliffen habe. Und ein Kammerredner von 1848 rühmt nachträglich den schönen Gemeinsinn, der die Anstalt in der ersten Zeit beseelt habe. Mit welchen Augen des Stolzes und der Liebe gerade die Besten unter den Bürgern die Einrichtung betrachteten, zeigt folgender kleine Zug: 1832 traten ihr mehrere angesehene Bürger, darunter der königliche Leibarzt Hedenus, als Freiwillige bei mit der Erklärung, daß sie nur als Gardisten Dienste leisten und niemals eine Führerstelle annehmen würden, weil sie nur beabsichtigten, säumigen Mitbürgern ein Beispiel des Gehorsams vor dem Gesetz und der bereitwilligen Förderung der bürgerlichen Wohlfahrt zu geben.

Ein solches Beispiel war freilich nötig. Dem Abgang an Mannschaften gegenüber, der z. B. 1832 schon über 300 betrug, war der Ersatz verhältnismäßig gering, weil es an einem sicheren Nachprüfungsverfahren über die dienstpflichtigen Einwohner mangelte. Trotz aller anfänglichen allgemeinen Begeisterung für die Sache gab es naturgemäß im einzelnen viele Einwohner, die sich ihrer Dienstpflicht zu entziehen suchten, entweder durch Gesuch um Befreiung oder, wenn es unbemerkt ging, durch Unterlassung der Anmeldung. Manche verweigerten auch einfach den Beitritt. Viel Aufsehen machte die weit herumgetragene Erzählung von einem Kriegsratssohn, der sich dem Zwang der Einziehung widersetzte und lieber eine achtwöchige Haft absaß[1]. Über die Behandlung gesundheitlicher Hinderungsgründe wurden

  1. Allg. Preuß. Staatszeitung vom 19. März 1836.