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Gewissermaßen ein versöhnender Abschluß der ganzen Säuberungshandlung war die große Parade, die am 25. September 1831 vor dem Prinzen Johann stattfand und nach der am Abend das gesamte Offizierskorps zum Prinzen geladen war. Am Geburtstag des Prinzen, am 12. Dezember 1831, überreichte ihm eine Abordnung der Kommunalgarde, mit dem ältesten Gardisten, einem 77jährigen Greis, an der Spitze, eine Denkmünze. Abends war ein Festmahl, bei dem der Prinz anwesend war; auch veranstalteten die meisten Kompanien besondere Feste.

Es kam nun eine geruhigere Zeit wie für Land und Stadt so auch für die Kommunalgarde, zunächst eine Zeit der inneren Befestigung. Nostitz bezeugt, daß die Kommunalgarde in wenigen Monaten nach der Epuration an innerem Gehalte gewonnen, mehr aber noch ihrem Äußeren nach sich ausgebildet habe – was auch König und Mitregent anerkannten. Bei der Heerschau vom 2. September 1832 auf den Feldern vor Friedrichstadt unter den Augen des Königs und des Mitregenten betonte der prinzliche Oberbefehlshaber in seiner Ansprache, daß die Truppe seit Jahresfrist an äußerer Haltung und innerer Festigkeit gewonnen habe. Den Erwartungen, die man damals von der neuen Einrichtung hegte, entsprach auch die geachtete Stellung, die man ihr einräumte und die am klarsten in einer Bestimmung der Allgemeinen Städteordnung sich ausprägte, wonach die von der Kommunalgarde Ausgeschlossenen auch der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gingen. Nur ganz vereinzelt lassen sich in dieser Zeit der Blüte Stimmen vernehmen wie die eines Redners der Ersten Kammer von 1837, der die Kommunalgarde für „weder ein notwendiges noch ein zweckmäßiges Institut“ erklärt, aber doch auch sehr wohl erkennt, „daß die Zeit noch nicht gekommen sei, wo jene Meinung in den Gemütern der Staatsbürger tiefere Wurzel geschlagen habe“. Vielmehr fand die damals ziemlich allgemeine Anschauung von der Kommunalgarde als „Schutzwehr für Stadt und Land“ gerade in derselben Kammer bei mehreren Rednern lebhaften Ausdruck: einer nannte das Institut, das „einer richtigen Idee entsprungen“ sei, „ein wahrhaft großartiges“. Und daß man in der Bevölkerung draußen erst recht so dachte, kann nicht wundernehmen. Advokat Heydenreich urteilte, daß die Einrichtung bei allen Mängeln doch auf einem vollsten Begreifen der Zeit beruhe.