Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/60

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Wie aber der Zweck jener Bestimmungen, nämlich den Eintritt einer zu großen Anzahl minder zuverlässiger Personen zu verhindern und möglichste Gleichheit in den Kompaniestärken herzustellen, anderweit erreicht werden könne, wurde durch Generalkommandobefehl vom 28. September dem Kommunalgardenausschuß zur Erwägung anheimgegeben. Ohne den Schein der Willkür auf sich zu laden, sollte man darauf sehen, daß die ganz arme Klasse, die durch die Epuration größtenteils aus der Garde entfernt worden war, nicht nach und nach wieder eindringe, und sollte auf Mittel denken, anerkannt unzuverlässige Personen, wenn ihnen auch kein besonderes Vergehen nachzuweisen sei, vom Eintritt in die Garde auszuschließen. Daß alle diese Vorsicht nicht imstande war, schädliche Keime, wenn sie einmal in der Bürgerschaft Wurzel faßten, von dieser Bürgerwehr fernzuhalten, sollte freilich anderthalb Jahrzehnt später offenbar werden.

Durch Kommandoorder vom 20. Juni wurde die Organisation der hiesigen Kommunalgarde für abgeschlossen erklärt; damit waren nun auch die Geschäfte der Organisationskommission beendet. An ihre Stelle trat für die laufenden Geschäfte der Kommunalgardenausschuß. Zum Geschäftskreis des Ausschusses gehörten in der Hauptsache die Prüfung und Durchsicht der Mannschaftslisten und Waffenverzeichnisse, die Aufsicht über die Verwendung der Gelder, die Entscheidung von Zweifeln über Aufnahme, Entlassung und Dienstbefreiung, die Fürsorge für die Rekrutierung, die Fällung der Urteile bei Dienstvergehen, der Verkehr mit dem Generalkommando und mit den Behörden. – Der Ausschuß eröffnete seine Sitzungen am 1. September 1831 und arbeitete mit großem Eifer – die Zahl von 66 Sitzungen in einem Jahr (1832) ist dafür Beweis genug. Er setzte sich zusammen aus dem Kommandanten als Vorsitzendem, einem Bataillonskommandanten, einem Hauptmann, einem Zugführer, einem Rottmeister, vier Gardisten und je einem Mitglied der städtischen Körperschaften. Alle diese Gruppen wählten ihren Vertreter. Außerdem wählte der Ausschuß einen Protokollanten zu. Eine erste Maßnahme des Ausschusses war die Festsetzung der durch Unruhen und Epuration verzögerten Wahl der Bataillonskommandanten. Ausschuß und Kommando hatten bis 1840 ihre Diensträume im 2. Stock des Hauses Brüdergasse 291, dann im Stadthaus in der inneren Pirnaischen Gasse (Landhausstraße).