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durch den geringen Umfang ihrer Dienstleistung bei Stillung dieser Unruhen zwar eine gewisse Erschütterung erfahren hatte; sie war aber anderseits keine Bestätigung für die umlaufenden Gerüchte und Befürchtungen, daß die Kommunalgarde ihrer baldigen Auflösung entgegensehe, und diese wurden auch durch die Tatsachen nicht gerechtfertigt. Aber gerade diese Befürchtungen, die über die Bürgerkreise hinaus die Gemüter bewegten, zeigten doch auch deutlich die Liebe und Begeisterung, mit der man die neue Einrichtung umfaßte. Der Verfasser der Kommunalgardenchronik, von Nostitz, äußert sich dazu etwas hochtönend: „Wie hätte man den Männern auch also mit Mistrauen lohnen können, welche zum Schutze des Fürstenhauses und zur Herstellung des schändlich gestörten Friedens in froher Begeisterung die Waffen ergriffen und dem Gesetze die ihm gebührende Achtung wieder verschafften ... Der Verein ist eine Einrichtung auf so lange Zeiten, als Aufklärung, Geistesfreiheit und Humanität herrschen und das Bürgertum seine ursprüngliche höhere Bedeutung behalten wird.“ Und der bekannte Professor Krug in Leipzig fragt besorgt[1]: „Warum ist wohl in dem Entwurfe der neuen Städteordnung nichts von der Communal- oder, wie es besser heißen würde, Bürgergarde gesagt; man wird doch dieses herrliche echt bürgerliche Institut nicht wieder wollen eingehen lassen?“

Einstweilen kam ja eine Auflösung noch nicht in Frage. Aber eine gründliche Säuberung von unzuverlässigen und bedenklichen Bestandteilen, deren Vorhandensein die Ereignisse bewiesen hatten, eine „Epuration“, wie man es nannte, wurde vorgenommen, um die Kommunalgarde zu einem tauglichen Werkzeug der Ordnung zu machen. Zunächst befahl Oberst von Krug sämtlichen Hauptleuten, alle, die in den Tagen der Gefahr ohne hinreichende Entschuldigung ausgeblieben waren, sowie alle ihnen als unzuverlässig bekannten Leute ihrer Kompanie zu entwaffnen und anzuzeigen. Darauf wurden 170 Personen entwaffnet und 530 vom Dienst dispensiert. Da aber diese Maßregel noch nicht genügend schien, wurde am 27. April unter dem Vorsitz des Prinzen Johann eine besondere Kommission zur Umgestaltung der Dresdner Kommunalgarde eingesetzt, die ihre Tätigkeit am 29. April begann. Ihre Aufgabe war die Prüfung der Anzeigen,

  1. Über die Wiedergeburt des Königreichs Sachsen, Leipzig 1831.