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die aufgestellte Kommunalgarde musterte, wurde stürmisch um Freigebung der Gefangenen angegangen, blieb aber kaltblütig und fest. Auch diese zweite Nacht verbrachte der Prinz wachend in der Mitte der Kommunalgarden. Bei Einbruch der Nacht suchten die tobenden Massen wieder auf den Altmarkt vorzudringen, der von Militär und Kommunalgarde besetzt war. Der Ansturm wurde immer heftiger, bis endlich das Militär aus seiner Zurückhaltung heraustrat und einige scharfe Salven abgab. Jetzt wurden die Massen, die schon das Pflaster aufgerissen und den Barrikadenbau begonnen hatten, zurückgetrieben. Noch einmal sammelte und verschanzte sich der Aufruhr auf dem Postplatz. Eine Abteilung Kommunalgarde ging angriffsweise vor, mußte aber wieder zurückgehen, und so mußte auch schließlich hier das Militär durch einige Feuersalven Ruhe schaffen.

Die Kommunalgarde hatte also für diese allerdings sehr ernste Probe nicht genügt. Dabei fiel ein Ausrüstungsmangel ins Gewicht, an dem sie freilich keine Schuld trug: sie war nicht mit scharfen Patronen versehen. Im ganzen mochten sich etwa 2400 Mann auf den Sammelplätzen eingefunden haben. Für die Abwesenheit vieler Gardisten konnte die Entschuldigung gelten, daß sie einzeln nur schwer und nicht ohne Gefahr aus ihren entfernten Wohnungen durch die aufrührerische Menge hindurch auf ihren Stellplatz gelangen konnten: viele wurden unterwegs vom Pöbel aufgehalten, gröblich beleidigt, ja entwaffnet und zur Umkehr gezwungen. Einzelne Abteilungen aber hatten ihre Pflicht in vollem Maße getan und manche darunter sich durch Mut ausgezeichnet. Ein eingeschränktes und bedingtes Lob verkündete der Kommandant in einer Bekanntmachung vom 21. April: „Prinz Johann hat mich beauftragt, den Mitgliedern der hiesigen Communalgarde, welche in den letztvergangenen Tagen ihre Dienste mit Eifer und Pflichttreue erfüllt haben, wovon Höchstdieselben zum Teil Augenzeuge waren, Höchstihre vollkommenste Zufriedenheit zu erkennen zu geben. S. K. H. haben sich hierbei aufs neue überzeugt, daß das Institut der Communalgarde, wenn alle seine Mitglieder von gleichem Pflichtgefühle für Ordnung und Gesetzlichkeit beseelt sind, von unverkennbarem Nutzen für das Gemeinwohl ist und stets bleiben wird.“ Die Bekanntmachung ließ zwischen den Zeilen durchscheinen, daß an höchster Stelle das Vertrauen in die Einrichtung