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am 29. November und bestimmte: „Communalgarden sollen in den Städten als eine Vereinigung der wohlgesinnten Einwohner aller Stände für den Zweck der Erhaltung allgemeiner Sicherheit und öffentlicher Ordnung und als ein Mittel zur Beförderung des Gemeinsinnes errichtet werden.“ Der Zweck wurde im Regulativ noch genauer umschrieben: „die öffentliche Ruhe und gesetzliche Ordnung zu erhalten sowie das öffentliche und Privateigenthum zu sichern. Sie hat demnach den mit der Handhabung der öffentlichen Sicherheit beauftragten Personen auf deren Verlangen bewaffnete Unterstützung zu gewähren, bei Feuersgefahr die nöthige Wache zu geben und entstehenden Tumult durch Aufstellung von Commandos, auch, da nöthig, mit ihrer ganzen Masse zu unterdrücken, in dringenden Nothfällen und in gänzlicher Ermangelung des stehenden Militairs die nöthigen Patrouillen zu geben, Visitationen zu halten und in Kriegszeiten Gewaltthätigkeiten abzuhalten.“

Sofort nahm nun laut Befehl des Oberkommandos die Arbeit der Organisationskommission ihren Anfang. Das erste Geschäft in Dresden war die angeordnete Auflösung der Nationalbürgergarde. Nur die Bürgergendarmerie sollte, umgeformt in eine reitende Kommunalgarde, unter ihrem bisherigen Befehlshaber, Rittmeister Fritzsche, weiterbestehen „in Betracht ihres bei mehreren Gelegenheiten und noch bei den letzten Unruhen bewährten vorzüglichen Nutzens“. Für die Anordnung der Auflösung konnte sich die Regierung ja auf den Volkswillen berufen, der sich, wie schon früher oft genug, so auch neuerdings wieder in dieser Richtung äußerte: in der Eingabe der Neustädter Bürgerschaft war unter Pnnkt 10 die Aufhebung gefordert, da es „für den jungen Bürger, der beim Meisterwerden sein ganzes Eigentum erschöpft hat, eine schwere Last“ sei, sich zur Nationalgarde zu equipieren, und da diese für außerordentliche Fälle wie Aufruhr doch unzureichend und durch die Kommunalgarde überflüssig geworden sei. Das war aber nun nicht durchweg die Meinung der Nationalgarde selbst. Jetzt, wo nun wirklich die oft gewünschte Auflösung zur Tatsache werden sollte, zeigte sich, daß die Einrichtung, wie es nach zwanzigjähriger Dauer nicht verwunderlich war, doch auch in den Gemütern Wurzel geschlagen hatte und daß wenigstens ein Teil der Mitglieder, gute und schlechte gemischt, hartnäckig daran festzuhalten geneigt war. Am 4. Dezember