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Künzelmann (Seifensieder) und C. A. B. Schmidt seit 1823, ferner F. A. Creutz (Weinhändler), Frdr. Höck, C. A. Kaltofen und Einwaldt (Maurermeister). Adjutantendienste bei der Nationalgarde und bei der Bürgergendarmerie taten Offiziere, die aus der Armee kamen, die Leutnants Peyer, Stölzel und zuletzt Lasius und Schlobig. Nach dem Tode des Auditeurs Winter 1819 blieb dieses Amt zunächst wegen der gerade schwebenden Umwandlungspläne der Garde eine Weile unbesetzt, nur aushilfsweise und gegen außerordentliche Vergütung besorgte die Dienstobliegenheiten Frdr. Kretzschmar; erst nachdem das Weiterbestehen der Garde entschieden war, wurde auf Drängen des Kommandanten hin die Neubesetzung vorgenommen und im Januar 1821 der Ratsaktuar Dittmarsch mit dem Amt betraut, nach dessen Abgang der Ratsaktuar Hahnel es seit Juni 1830 noch kurze Zeit verwaltete. Das Amt des Oberchirurgus lag von Anfang an bis zu Ende in den Händen von Dr. Greß. Der Stabsfurier, der zugleich alle Schreibereien der Garde zu besorgen hatte, war zuletzt, seit 1818, der Vermessungskondukteur Tröger. Den musikalischen Kommandostab schwang der Regimentstambour, der zuletzt Rümpel hieß; seine Entlohnung war aber seit 1820 amtlich in Wegfall gekommen und ging zu Lasten des Offizierskorps, das ein eigenes Musikkorps unterhielt; nur für besondere musikalische Dienstleistungen, z. B. während des Wachtdienstes, bekam das Musikkorps außerordentliche Vergütungen. Ständig beschäftigt und entlohnt waren für die 8 Kompanien 16, seit 1820 aber nur noch 8 Tambours und für die Schwadron 2 Trompeter. Für die Übungen war ein besonderer Exerziermeister, zuletzt seit 1818 der Feldwebel J. G. Richter, angestellt, der seit 1820 auch in Verwaltung der damals eingezogenen Zeugwärterstelle die Aufsicht über die Gewehrkammer mit zu führen hatte.

Wenn auch der Dienst vielfach als Last empfunden wurde, so machte das Soldatenspiel den Bürgern doch auch wieder Freude und erfüllte sie mit Stolz. Der Bürger „fühlte sich" in der Uniform, der Geist der Wehrmacht regte sich in ihm. Im Zustand der Erregung führte das ausnahmsweise auch zu Unbändigkeit. Einmal setzte sich ein trunkener Gardist, Spitzenhändler von Beruf, gegen die Polizei zur Wehr, vermeinend, sie habe einem Bürger nichts zu befehlen, „indem jeder Bürger selbst Polizei genug sei“. Und auch die letzten Ausschreitungen