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einem zweckmäßigen Gebrauch ihrer Waffen, sowie durch Anweisung der bei ihrer Dienstleistung verkommenden Bewegungen nicht nur zu der durchaus erforderlichen Brauchbarkeit, sondern auch zu einer anständigen militärischen Haltung gelangen mögen, ohne daß dadurch der Bürger durch überflüssiges und zweckloses Exercieren von seinem Nahrungserwerbe abgehalten werde.“ Die Gersdorffsche Ausarbeitung fand unter dem 2. April 1812 Genehmigung und erschien als „Exercier-Reglement für die Bürger-National-Garde zu Dresden“ im Druck.

Mit diesen drei Veröffentlichungen – Bekanntmachung vom 4. Januar 1812, Dienstreglement und Exerzierreglement – war nun der feste Rahmen für die neue Einrichtung geschaffen, die Richtschnur, nach der sich verwalten, befehlen und gehorchen ließ. Die Nationalbürgergarde Dresdens war damit endlich unter Dach und Fach gebracht. Es folgten nun schnell die nötigen Schritte zum vollen Ausbau der Garde in Mannschaftsbestand und Ausrüstung. Von Mitte Februar 1812 ab fand die Musterung und Aushebung der neuen Bürger seit 1809 statt. Auch erging der allgemeine Befehl der Selbstuniformierung binnen zehn Tagen; wer die Kosten nicht aufbringen könne, der erhalte eine Uniform, die er nach und nach abzuzahlen habe. Mit 600 Gewehren, die der Garde noch fehlten, wurde sie einstweilen aus den Vorräten des Hauptzeughanses versehen.

Aus dem bisherigen Mangel an solchen klaren Bestimmungen hatten sich unhaltbare Zustände ergeben. Beschwerden der Hauptleute über unentschuldigtes Ausbleiben vom Wachdienst oder über glatte Dienstverweigerung, noch dazu in unverschämter Form, waren geradezu an der Tagesordnung. Es kam auch nicht selten vor, daß die Leute ihre Uniformen und Waffen, soweit sie welche hatten, verkauften oder verpfändeten; um diesem Mißbrauch zu steuern, mußte Anfang 1812 eine öffentliche Warnung vor Ankauf oder Pfandnahme solcher Dinge erlassen werden. Eine recht erhebliche Drückebergerei, mehr oder weniger verhüllt, trat schon bei der Aushebung zutage; der Verpflichtung zur Eigentumsuniform suchten sich die meisten zu entziehen – an diesem Maßstab gemessen, müßte die Kränklichkeit und Armut der damaligen Dresdner Bürgerschaft erschreckend groß gewesen sein. Bei einer Kompanie beispielsweise erklärten sich nur sieben bereit, sich