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Anfang 1810 von Bonniot als zweckmäßig empfohlen worden war. Zur Gendarmerie sollten sich Freiwillige melden; falls das nicht in ausreichender Zahl geschah, so erfolgte die Aushebung unter den Berufen, die Pferde hielten — damit sparte man die Anschaffungskosten für Pferde. Das Dienstreglement regelte die Pflichten im einzelnen, den Dienst in Abwesenheit der Garnison, den Wacht- und Straßendienst, den täglich eine kleine Abteilung von rund 20 Mann zu leisten hatte, den Dienst bei Feuersbrünsten, das Verhalten der Offiziere und Mannschaften im Dienst, die Pflichten der Unterordnung. Für die Verwaltung der Bürgermilitärkasse war eine Wirtschaftskommission eingesetzt, deren Aufsicht die Montierungskammer und die Gewehrkammer unterstanden. Die Strafen waren von einer Militärkommission zu erkennen, die aus je 2 Hauptleuten, 2 Leutnants, 2 Unteroffizieren und 2 Gemeinen zusammengesetzt wurde. Die Untersuchung und das Protokoll hatte der Auditeur zu führen. Der Auditeur war auch Mitglied der Wirtschaftskommission, und als solchem lag ihm ob, das Rechnungswesen der Garde zu besorgen. Zum Auditeur wurde dann am 9. April 1812 der Akzisinspektor Winter vom Rat gewählt.

An die geforderte Bearbeitung der „Kriegsartikel“ ging die Kommission sofort mit Eifer heran, widerriet aber zuallererst diesen Namen, da er „Nebenideen involvieren dürfte, die die zeitherige Furcht vor der Nationalbürgergarde unterhalten und daher der guten Sache schaden würden“. Auf Grund der gemeinsamen Durchberatung arbeitete dann Heyme einen Entwurf zu „Disciplinargesetzen für die Nationalbürgergarde“ aus. Für den Fall, daß außer dem Dienstreglement, das ja auch schon allgemeine Strafbestimmungen enthielt, noch besondere Disziplinargesetze für nötig gehalten würden, reichte die Kommission diesen Entwurf ein und beantragte, die Disziplinargesetze mit dem Dienstreglement gemeinschaftlich zu veröffentlichen. Das Dienstreglement erschien aber dann ohne die Disziplinargesetze, die offenbar fallen gelassen wurden.

Mit der Umarbeitung des von der Kommission eingereichten Exerzierreglements wurde der Generalstabschef General von Gersdorff beauftragt. Dabei wurde in dem königlichen Schreiben die Aufgabe, die dieses Reglement zu erfüllen habe, genau festgestellt: „Wir wollen, daß diese Bürgergarden durch Erlernung der nötigen Handgriffe zu