vom Rat die Aufnahme eines Kapitals, wozu sich der Rat auch in der Höhe von 4000 Talern bereit erklärte. Im Juli 1812 wurde dann die Mietzinsauflage, die der ersten Einrichtung dienen sollte, mit 12 Pfennig vom Taler erhoben. Dem Jahreshaushalt sollten nach königlicher Verfügung noch die bei dienstlichen Verfehlungen fälligen Strafgelder der Gardisten zufließen sowie besondere Beiträge von solchen, die wegen Unwürdigkeit aus der Garde entfernt würden.
Die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlage war aber nur eine, wenn auch eine sehr wichtige, unter den Aufgaben, die der im Frühjahr 1811 eingesetzten Kommission unter Thielmanns Vorsitz gestellt waren. Sie sollte überhaupt die Hindernisse und Schwierigkeiten, die der Errichtung der Garde noch im Wege standen, auf ihre Beseitigungsmöglichkeit hin prüfen. Thielmann beleuchtete zunächst einmal grundsätzlich drei Haupteinwürfe gegen die ganze Maßregel. Mit dem ersten traf er eine Stimmung, die zwar nicht beim König selbst – dem im Gegenteil die Errichtung sehr am Herzen lag –, wohl aber zum Teil in Regierungskreisen bestand und eine Lauheit zur Folge hatte, die der Förderung des Planes nicht günstig war: das Bedenken nämlich, daß eine militärische Organisation der Bürger der öffentlichen Ruhe und der Sicherheit des Thrones gefährlich sei. Thielmann widerlegte es hauptsächlich durch die gegenteiligen neuesten Erfahrungen in Wien und Berlin, ja selbst in Paris. Auch den zweiten Einwurf, daß durch die stehenden Heere die Bürgerbewaffnung überflüssig geworden sei, ließ er nicht gelten; nur daß durch sie das Bürgertum der Wehrhaftigkeit entfremdet sei, gab er zu, bedauerte es aber und hob unter Berufung auf die französische Nationalgarde, die englischen Fencibles und die österreichische Landwehr als besonderen Nutzen der Einrichtung hervor, daß sie zur Verteidigung des Staats soviel Streitkräfte als möglich bereitstelle. Von den Einwänden, die namentlich in Bürgerkreisen erhoben wurden, würdigte er nur den einer Entgegnung, daß eine Gefahr für den bürgerlichen Gewerbfleiß vorliege: er bestritt das, da man von den Bürgern ja nicht tägliche Wachen und beständige Waffenübungen und überhaupt nicht mehr verlange, als die Schützengilden bisher freiwillig taten. Den anderen, der schon zu wirklicher Unzufriedenheit und zu Leidenschaftsausbrüchen Anlaß gewesen war, überging er ganz – denn für ihn als Soldaten galt die Pflicht
Dr. Georg Beutel: Dresdner Bürgersoldaten. Verlag des Vereins für Geschichte Dresdens, Dresden 1926, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/22&oldid=- (Version vom 1.5.2023)