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nicht ohne einige Abstriche. Der errechnete Überschuß von etwa 1000 bis 1200 Talern war in dieser Höhe noch fraglich. Dabei verlangte Bonniot einen Vorschuß von 6000 Talern und berechnete die gesamten Einrichtungskosten auf 27000 Taler. Für einige notdürftige Anschaffungen, um die Garde für die Rückkehr des Königs aus Warschau paradefähig zu machen, verlegte er im August 1810 etliche hundert Taler – da ihm aber der Rat die Zahlung verweigerte und die Rechnung zurückschickte, weil der Fonds noch nicht vorhanden sei, so mußte er sich die Summe anderweit borgen. Erst im November, als sich der Überschuß der Mietzinsauflage doch höher herausstellte – auf rund 2400 Taler –, wurde ihm die Summe ausgezahlt. Die Regierung verlangte Ende Juli ein Gutachten vom Rat über die Aufbringung der Mittel. Aber erst nach einer zweiten dringlichen Aufforderung im Februar 1811 entschloß sich der Rat zu einer höchst gewundenen Antwort, die mit dem Hinweis auf die gegenwärtigen großen Staatsbedürfnisse die Notwendigkeit weiteren Zuwartens zu begründen suchte.

Vorwärts kam die Sache erst durch die Kommission, die der König am 19. März 1811 einsetzte; sie bestand aus dem General Thielmann als Vorsitzendem, dem Kammerherrn Hof- und Justizrat von Könneritz und dem Bürgermeister Hofrat Dr. Heyme. Für die erste Einrichtung errechnete sie nach Abzug der bisherigen Anschaffungen im Betrag von 925 Talern einen weiteren Mindestaufwand von nicht ganz 13000 Talern und für den künftigen Bedarf einen Jahresaufwand von rund 4100 Talern. Zur Deckung gingen Heymes Vorschläge durch: eine Mietzinsauflage nach Art der für die Wachtkosten von 1809 erhobenen und ein Jahresbeitrag der dienstpflichtigen, aber nicht dienstleistenden Bürger von durchschnittlich 2½ bis 3 Talern je nach dem Vermögen. Den ersten Vorschlag nahm die Regierung an, für den Jahresaufwand aber wollte sie nicht bloß die dienstpflichtigen Bürger, sondern alle Einwohner herangezogen wissen und bestimmte einen jährlichen Aufschlag von 3 Pfennig auf den Taler des Mietzinses oder Pachtgeldes von über 20 Talern. Durch die Bekanntmachung vom 4. Januar 1812 kamen diese Bestimmungen in allgemeiner Fassung an die Öffentlichkeit. Damit war nun endlich die wirtschaftliche Hauptgrundlage für das Bestehen der Nationalgarde geschaffen. Bis zur Einziehung der Anlage verlangte der König zur sofortigen Abhilfe des Geldmangels