Seite:Heft30VereinGeschichteDresden1926.djvu/20

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

für die Zukunft an den Gouverneur von Dresden, General von Reitzenstein, in dessen Vertretung der Stadtkommandant General von Feilitzsch der Feierlichkeit beiwohnte. Fahne und Standarte wurden unter militärischer Musik zum Gouverneur gebracht.

So stand die Garde nun äußerlich fertig da. Es fehlte aber noch viel, daß sie auch wirklich ein gebrauchsfähiges Werkzeug war. Der wunde Punkt war die Ausrüstung. Bei der Vereidigungsfeier waren nicht viele Gardisten mit Uniform bekleidet. In dem Dekret war bestimmt, daß jeder Gardist sich mit Flinte, Säbel und Patronentasche zu versehen hätte. Die Selbstbeschaffung der Uniform war als selbstverständlich vorausgesetzt. Aber viele von den Ausgehobenen suchten um Unterstützung nach, ja manche erklärten ihren Hauptleuten rundheraus, sie könnten und würden sich keine Uniform anschaffen. Gar nicht zu reden von den Waffen. Bonniot klagte am 1. Juni dem Gouverneur seine Not: bisher konnte er nur das Offizierskorps und die Unteroffiziere in den Waffen üben, mit der gemeinen Mannschaft aber war aus Mangel an Gewehr und allem Nötigen noch gar nichts vorzunehmen. Er gab sich alle mögliche Mühe, die Sache vorwärtszubringen, aber er glaubte nicht viel Entgegenkommen beim Rat zu spüren, im Gegenteil Saumseligkeit und Verschleppung. Der stille Widerstand der Bürgerschaft schien sich eben auch auf ihre Behörde zu übertragen. Zwar hatte der Rat schon im August 1809 als ein Mittel zur Behebung der damaligen Schwierigkeiten die Bildung eines Fonds für Bewaffnung und Bekleidung angeregt und im Oktober einen bestimmten Vorschlag gemacht. Thielmann griff dann auf diese Anregung zurück und verlangte im November die sofortige Begründung eines solchen Fonds durch Heranziehung der Judenschaft, Bürgerrechtsauflage u. dgl. Unter diesem Druck bewilligte der Rat als Grundlage des Fonds 500 Taler. Was er aber zur weiteren Verwirklichung des Plans vorgeschlagen hatte, eine Auflage auf den Mietzins, galt diesem Ziel nur nebenher; die Hauptsache war ihm dabei die Wiedereinbringung der von ihm vorschußweise gedeckten Kosten für die bürgerlichen Wachdienste im Sommer 1809 — und nur der vermutliche Überschuß der Auflage sollte jenem Fonds zugutekommen. Nach langer Pause erst, am 3. Mai 1810 — also nicht allein der Rat war saumselig —, erging die Genehmigung der Regierung zu diesem Plan,