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nahm den Offizieren in feierlicher Form den Treueid ab. Dann marschierte die gesamte Bürgergarde nach dem Schloß, am König vorüber, der auf dem Austritt an der Schloßgasse den Vorbeimarsch abnahm.

Mit dieser feierlichen Handlung war die Dresdner Nationalbürgergarde begründet. Über den Widerstand war man stillschweigend hinweggegangen. Er war, soweit er öffentlich hervortrat, schließlich doch nur ein Sturm im Wasserglas geblieben – zum Äußersten ließen es die Bürger dem unbeirrten Willen des Königs gegenüber doch nicht kommen. Ein gewisses Einlenken regierungsseits scheint allerdings auch die etwas abgeschwächte Eidesformel zu verraten. Während das Dekret schlechthin von der Verpflichtung sprach, die Stadt innerhalb der Mauern gegen einen auswärtigen Feind zu verteidigen, legte der Eid nur die Pflicht auf, zur Verteidigung „nach meinen Kräften beizutragen“. Und schließlich war man sich auf beiden Seiten bewußt, daß diese Verpflichtung im Grunde doch nicht viel mehr als ein Wort war, das kaum je im Ernstfall Bedeutung gewinnen und zur Tat werden würde. Der 1811 begonnene Abbruch der Festungswerke rückte dann die Gefahr in weite Ferne und entzog der gefürchteten Bestimmung auch in Bürgeraugen die wesentliche Schärfe.

Die weitere Einrichtung übernahm in Gemeinschaft mit Hauptmann Bonniot der Stadtrat; er setzte am 31. Oktober 1809 aus seiner Mitte eine besondere Abordnung für Nationalgardenangelegenheiten ein, bestehend aus dem Bürgermeister Hofrat Dr. Heyme, Stadtrichter Dr. Kretzschmar, Syndikus Dr. Herrmann und Senator Brannaschk. Der Hauptmann Bonniot ordnete fürs erste Anfang November eine Musterung der drei bestehenden Kompanien der Scheibenschützen, Bogenschützen und Kaufleute an, um die Diensttauglichkeit der einzelnen Leute nachzuprüfen. Die bisherigen Widersprüche und Weigerungen aus diesen Kreisen erklärte er aus dem Umstande, daß bisher niemand seine Verbindlichkeiten genau kannte, weil es noch an einer festen und unabänderlichen Bestimmung mangelte. Zur Aufstellung der fünf weiteren Kompanien beantragte er dann die Musterung der jungen Bürger etwa bis 1802 zurück. Für diese Musterungen wurde ein besonderer Arzt, Dr. Greß, angenommen und verpflichtet. Anfang Januar 1810 konnte Bonniot melden, daß nach beendigtem Musterungsgeschäft sämtliche ausgehobene Bürger unter die Kompanien