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nur auf dem Papier stehenbleiben solle. Dazu trug namentlich der Umstand bei, daß zur Wiederbewaffnung der Truppe oder auch nur ihrer Offiziere von oben nichts geschah. Auch der Anregung von Reformen setzte die Regierung völliges Stillschweigen entgegen. Die Reorganisationskommission hatte zum Beispiel in einer Eingabe vom 12. November 1849 mit richtigem Blick für das Notwendige eine Verschärfung des Disziplinarregulativs dringend empfohlen. Unter solchen ungünstigen Umständen verlief die Kommandantenwahl am 21. und 22. März 1850, die unter drei Offizieren auf den Oberst von Buchner fiel. Er lehnte die Wahl jedoch ab, mit Hindeutung auf die Mangelhaftigkeit des Disziplinarregulativs. Es gelang dem Ausschuß auch nicht, weitere Bewerber ausfindig zu machen, und so ruhte die Sache zunächst. Im Dezember legte die Regierung den Kammern den Entwurf eines Kommunalgardengesetzes vor, der unterm 14. Mai 1851 Gesetz wurde. Dieses Gesetz beschränkte die Kommunalgarde gegenüber der Erweiterung von 1848 wieder auf 36 Städte, hob das Oberkommando und die Kommunalgardenausschüsse auf und unterstellte die Kommunalgarde dem Ministerium des Innern, während es die Aufgaben der Ausschüsse den Ortsbehörden überwies. In den Kammerverhandlungen zu dem Entwurf wurde es von vielen Rednern offen und derb ausgesprochen, daß die Kommunalgarde unter diesem Gesetz unmöglich mehr bestehen könne. „Das Gesetz schafft ein Institut, welches man lieber ganz beseitigen möchte und dem man nur so viel Athem eingeblasen hat, daß es bald seinen Geist von selbst aufgeben muß“ – so rief der eine, und der andere spricht von „nach und nach absterben lassen“. Mitte Juni trat nach Vorschrift dieses Gesetzes der hiesige Ausschuß außer Wirksamkeit und übergab Akten, Gelder und Inventar dem Stadtrat. Der Rat hatte bereits am 31. Mai bei den Stadtverordneten angefragt, ob es ihnen wünschenswert erscheine, die Kommunalgarde dem neuen Gesetz gemäß einzurichten oder unter Vermehrung der Polizeimannschaft ihre Auflösung bei der Regierung zu beantragen. Nachdem sich die Stadtverordneten für Wiedereinrichtung der Kommunalgarde entschieden hatten, fiel dem Rat nunmehr die Aufgabe zu, die Kommandantenwahl zu leiten. Er stellte als Kandidaten den vormaligen Kommandanten Kaufmann Lenz, den Präses der Reorganisationskommission Gerichtsdirektor Böhme und den