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nächst den Bataillonsversammlungen vom 2. Mai und der bedenklichen Kundgebung vom 3. Mai, die ungesetzlich gewesen seien, weil sich die Kommunalgarde als solche nicht mit politischen Fragen zu beschäftigen habe — ihre fast gänzliche Untätigkeit, ließ aber als Entschuldigungsgrund den Mangel eines Kommandos gelten und erkannte das Eintreten einzelner Abteilungen für die Sache der Ordnung an. In der zeitherigen Zusammensetzung der Kommunalgarde erblickte die Regierung keine genügende Bürgschaft für ihr ferneres gesetzliches und pflichtmäßiges Verhalten und verfügte daher durch Ministerialverordnung vom 22. Juli 1849 ihre Auflösung, zugleich aber „im Vertrauen auf den loyalen Sinn der bei weitem überwiegenden Mehrzahl der communalgardenpflichtigen Einwohner“ ihre unverweilte Reorganisation. Der Stadtrat wurde zur Niedersetzung der Reorganisationskommission angewiesen, zu deren Präses vom Generalkommando Gerichtsdirektor und Advokat Böhme ernannt wurde. Diese Kommission trat am 27. August zu ihrer ersten Sitzung zusammen und arbeitete sehr fleißig und schnell. Sie bildete nach einem genauen Reorganisationsplan 5 Bataillone mit 20 Kompanien und einer Schwadron und verpflichtete durch Handschlag ungefähr 2500 Mann; der letzte Bestand der aufgelösten Kommunalgarde hatte rund 3000 Mann betragen. In einer Bekanntmachung vom 5. November 1849 wurde die Liste der neuen Truppe veröffentlicht. Vom 16. bis 21. November fanden dann die Offizierswahlen in den Kompanien statt. Nachdem sie noch die Wahl des neuen Kommunalgardenausschusses geleitet hatte, beendete die Reorganisationskommission ihre Tätigkeit am 28. Februar 1850 mit der Einsetzung des Ausschusses. Der Ausschuß unter dem vorläufigen Vorsitz des Stadtrats Kistner sah als erste Aufgabe die Leitung der Kommandantenwahl vor sich und betrieb sie mit demselben Eifer, den die Reorganisationskommission gezeigt hatte. Das von dieser gegebene Beispiel wirkte in den der Kommunalgarde wohlgesinnten Kreisen „wohltuend und erhebend“. Nur die Regierung sah diesem regen Eifer mit verschränkten Armen zu und verhielt sich völlig untätig. Das wirkte lähmend auf die anfänglich belebte Stimmung der neuen Kommunalgarde und auf alle, die mit der Sache zu tun hatten, und erzeugte bald Gleichgültigkeit und Lauheit. Es gewann die Meinung Boden, als ob die hiesige Kommunalgarde