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Aufständischen ein starkes Mißtrauen ein, das sich wie gegen die ganze Einrichtung, so auch gegen die Einzelnen richtete: als am 3. Mai abends, während Tzschirner auf dem Rathausbalkon sprach, unten auf dem Markt ein Schuß fiel, glaubte die erregte Masse sofort, er habe dem Redner gegolten, und lenkte ihren Argwohn auf einen Gardisten, der zu seinem Glück durch Vorzeigen seines noch geladenen Gewehrs seine Unschuld beweisen konnte.

So vollzog sich das große Ringen auf beiden Seiten im wesentlichen ohne die Teilnahme der eigentlichen Kommunalgarde. Nur ihre Hilfskorps, von der Technischen Legion abgesehen, machten die Sache der Revolution mehr oder weniger entschieden zu der ihrigen. Die Scharfschützen griffen an mehreren wichtigen Kampfpunkten tatkräftig ein; auch die jüngeren Akademiker fochten auf seiten des Aufstands. Vor allen aber bildete eine feste Kerntruppe desselben von Anfang bis zum Schluß die durch Bewaffnung, Ausbildung und Tapferkeit ausgezeichnete Turnerwaffenschar unter ihrem Hauptmann, Handelsschuldirektor Dr. Munde; er war schon am ersten Tag ein Wortführer des Aufstands, und am 7. Mai wurde er verwundet. Bei dem Angriff aufs Zeughaus kämpften sie in vorderster Reihe und hielten auch nach dem Kartätschenschuß des Militärs stand. Der Leutnant Krug von Nidda wurde von einem Turner erschossen; Turner besetzten das Landhaus und das Klinische Institut; ihre Signalisten bliesen während dieses Kampfes an den Straßenecken Alarm. Am 5. Mai hielten mehrere bewaffnete Turner einen Umzug an den Barrikaden und brachten ein Hoch auf die Republik aus. Am 6. Mai legte eine Rotte von Aufrührern unter Anführung von zwei Turnern in einem Haus der Kleinen Brüdergasse Feuer an, um das Schloß zu gefährden.

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Sofort nach Niederwerfung des Aufstands wurde vom Befehlshaber der bewaffneten Macht die Auflösung der Kommunalgarde und der ihr angeschlossenen Korps bis auf weiteres verfügt und die Abgabe aller Waffen gefordert. Zu einer völligen Beseitigung des ihr mißliebig gewordenen Instituts konnte sich die Regierung aber doch nicht entschließen, einmal, weil eine tätige Schuld nicht nachzuweisen war, dann aber auch aus Rücksicht auf die ohnehin schon aufgeregte Volksstimmung. Die Regierung betrachtete als die Hauptschuld der Kommunalgarde –