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Jahre reicht Ludolf Eltz, „vierzigjäriger Diener und Trommeter“, ein Gesuch ein um „ein Donnen Wein, ein vaß frembd Bier, vf sechs schussel Wiltpret vnd ¼ Centner Karpfen“[1]. Aus dem Dorfe Rosenthal wird berichtet, daß der Oberhoftrompeter Johann Arnold daselbst 2½ Hufe erblich steuerfrei besaß[2]. (Arnold stammte aus Rosenthal, bereits 1589 wird der Müller Wenzel Arnold erwähnt, jetzige Schweizermühle.) – Besonders gern gingen die Hoftrompeter nach Pillnitz, denn da kamen zum Gehalt noch allerlei Nebeneinnahmen. Da gab es Tagegelder (Auslösung) und freie Wohnung. Das „Trompeterhäusel“ stand früher am alten Jägerhaus (zuletzt Wohnung des Oberstallmeisters), seit 1865 in der westlichen Ecke des Schloßgartens am Aha. Außerdem versorgten ein Holzträger und eine Bettfrau die kleine Wirtschaft. Täglich gab es den manchmal sehr reichlichen Tafelabhub und an besonderen Festtagen Wein. Während des Aufenthaltes der Fürstlichkeiten in Pillnitz (Sommerlager) war stets ein Hoftrompeter zur Dienstleistung dahin kommandiert. War ein Hoftrompeter dienstunfähig geworden, so empfing er „Gnaden- und Leybgeldt vffs Leben“[3]. Senet Quartan erhielt vom 12. November 1566 an 187 fl. 12 Gr. 9 Pfg. „begnadung“ und zwar „empfehet er es zue Monaten“, Valten Springer 66 fl. 11 Gr. 4 Pfg. vom 18. Februar 1585 an, George Lufft 171 ff. 9 Gr. vom 26. Juni 1589 an[4]. Der Bezug einer Pension von verschiedener Höhe hat sich bis zur Neuzeit erhalten. Manche Trompeter wurden Fouriere[5] oder übernahmen eine andere Stellung am Hofe[6], einige kehrten in bürgerliche Berufe zurück, um „Wirtschaft oder andere Nahrung zu suchen und zu treiben“[7], wieder andere zogen sich in ihr eignes Haus zurück und betrieben den ihnen „allergnädigst verliehenen“ Bier- und Weinschank[8] oder Beherbergung. Noch dienstfähig wechselten die Hoftrompeter manchmal ihre Stellung, teils gingen sie an besser zahlende Höfe oder wurden Kammermusiker[9]. Um weiteres Fortkommen oder Altersversorgung brauchten sie also nicht besorgt zu sein.

Akten und Bilderwerke unterrichten uns über die Kleidung der Hoftrompeter, und wir erfahren, daß sie stets eine überaus prächtige war. Wie die anderen Hofbeamten empfingen die Trompeter ihr „Hofgewandt“, dessen Farbe von den Fürsten bestimmt


  1. Loc. 7333, Nr. 3, S. 584b.
  2. Über Berg und Tal, Jhrg. XXXII, S. 438.
  3. Loc. 8679. Verzeichnis des . . . Hofstaats. 1554–89. S. 183.
  4. Loc. 8684. Hofbuch 1591.
  5. Altenburg, S. 63.
  6. Ebenda, S. 27.
  7. Privilegien von 1653, VI. 14. Artikel XIV.
  8. Loc. 7333, Nr. 3. Allerley Vortragen. S. 197b. – Dresdner Geschichts-Blätter, B. III, Jhrg. XI, S. 109.
  9. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. XII, Nr. 19, Vol. 2. Joh. Georg Klemm, 1823.