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Wäsche, 7 Taler für Quartier, Livree und Kost am Lakaientisch[1]. Der „Gagenetat“ hatte im Jahre 1681 unter Johann Georg III., dem sächsischen Mars, die Höhe von 3700 Talern, der sich auf 1 Obertrompeter, 11 Hoftrompeter, 1 Heerpauker und 1 Paukenmacher verteilte[2]. 1697 zahlte die Hofkasse 4457 Taler 3 Gr. für 1 Obertrompeter, 13 Trompeter und 2 Pauker[3]. (Die Kapellmitglieder bekamen 300, 266, 250, 230 und 200 Taler Gehalt.) In der Polnischen Zeit gab man für 1 Obertrompeter, 12 Hoftrompeter, 2 Pauker, 2 Trompeter- und 1 Paukerscholaren 4706 Taler aus, jeder Trompeter war mit 300 Talern, ein Pauker mit 300, einer mit 250 Talern eingesetzt. Der Paukerscholar erhielt 96 Taler, jeder Trompeterscholar 79 Taler 32 Groschen[4]. Noch im Jahre 1840 (Januar 2) bezog der Obertrompeter 300 Taler, jeder Hoftrompeter 250 Taler Besoldung[5]. Es fallen aber weg: Weinvergütung für das Tafelblasen in Pillnitz, Remuneration für die Assistenz bei Hofbällen, sowie die Gratifikation für das Neujahrblasen und für Beibehaltung ihrer Degengehenke und Banderollen. In der neueren Zeit stiegen den Lebensverhältnissen entsprechend die Gehälter, blieben aber hinter denen der Kammermusiker zurück. – Zum Gehalt kam die Lieferung des Hofgewandes, der Dienstkleidung, im 19. Jahrhundert trat an deren Stelle ein reichlich bemessenes Bekleidungsgeld, sodaß jeder Hoftrompeter bei einigermaßen Schonung seiner Uniform jährlich eine gewisse Summe übrigbehielt. Eine weitere Erhöhung des Einkommens bestand in den Geschenken (Douceurs), die seit der ältesten Zeit der Hofdienerschaft von den fürstlichen Herrschaften und ihren Gästen gereicht wurden. Ehemals fand die Verteilung sofort statt, später errichtete man eine „Douceurkasse“, aus der am Jahresschluß ein jeder seinen Teil empfing. Von besonderer Wichtigkeit für die Hoftrompeter waren die Lehrgelder der Scholaren. Für die Ausbildung eines solchen (Trompeter oder Pauker) erhielt der Lehrherr, Prinzipal oder Lehr-Printz 50 Taler Aufgedingegeld und nach beendeter Lehrzeit, vor der Freisprechung, abermals 50 Taler. Schon 1605 „bitt der Heer-Peucker vmb außzalung einhundert Taler, das er Christian Piliz die Heer Paucken zu schlagen gelehrt“.[6]. Gewöhnlich hatte der Vater des Schülers das Lehrgeld zu erlegen, aber es kam auch vor, daß die 100 Taler von der Hofkasse oder der Polnischen Generalkasse bezahlt wurden. Vom Januar 1732 bis 10. August 1733 erlernten 2 Waldhornisten[7]


  1. Fürstenau I, S. 200.
  2. ebenda I, S. 263.
  3. Fürstenau, Zur Geschichte der Musik und des Theaters, II, S. 19.
  4. Fürstenau II, S. 58.
  5. Kgl. Hofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr., 1705 – 1840.
  6. Loc 7333, Nr. 3, S. 584b. Allerley Vortragen.
  7. Joh. Carl Schneeberg aus Österreich von Burgk an der Linden, Joh. Gierig Hermann Fiedler aus Leutmerig in Böhmen. Beide traten ausnahmsweise bei Beginn der Lehre ins Nassauische Kürassierregiment ein.