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aufwarten, wenn bey Solennitäten das Te Deum laudamus angestimmt wird. Der älteste und vornehmste von ihnen wird ins gemein zum Hof-Fourier erwehlet. Die Trompeter werden insonderheit zu Verschickungen gebraucht.“ (Zu letzterem sei hinzugefügt: „Wenn ein Trompeter sich mit dem Feind besprechen will, so soll er ein weiß Schnupfftuch um den Hut machen, auf einen Canonenschuß warten, dreymal trompeten, hernach besser auf einen Mousqueten-Schuß herbeygehen, das Schnupfftuch über den Kopf schwingen und trompeten: Darauf wird er vom Feinde, dessen Officier und Soldaten abgeholet, verblendet, durch die Wachen geführet, ihm die besten Officiere Gesellschaft zu leisten zugegeben, deswegen mag er sich wohl vorsehen!)[1] – Über die militärischen Dienste der Hoftrompeter unterrichtet uns die Bestallung, die festsetzt, daß „der Trommeter zu den bestimpten stunden die Reuter aufmanen. . . vnd sich im felde. zum vberschicken. . . gebrauchen lasse“[2]. Von der Zeit des Kurfürsten Moritz an bis zur Abdankung der Hoffahne, 6. Mai 1624[3], gehörten Trompeter und Pauker zu dieser Haustruppe der Wettiner. Im Jahre 1553 unterstand sie dem Hofmarschall Heinrich von Schönberg und zählte 308 Pferde: „Reisiges Hofgesinde“. 9 Pferde die Trompeter und der Heerpauker, 6 Pferde der Marschall, 8 Pferde der Herzog Wolf von Braunschweig, 10 Adlige mit 80 Pferden, 45 Vier-Rösser (die mit 4 Pferden dienten), 7 Drei-Rösser, 15 Zwei-Rösser, 1 Fourier (2 Pferde), 5 reitende Boten[4]. Bei der Musterung des Hofgesindes am 18. März 1588 hinter dem Schlosse „passirten die 3 reitenden Trompeter ohne Monitum[5]. Am 25. August 1620 wurden 240 Pferde und Reiter gemustert, darunter 17 Trompeter[6] und 1 Pauker. Drei Monate vor Auflösung der Hoffahne reitet Kurfürst Johann Georg I. im Februar 1624 dem Kurfürsten von Brandenburg entgegen. In unmittelbarer Nähe des Wettiners reiten der Heerpauker, 12 Trompeter, 8 Lakaien. In dieser Zeit ist eine Scheidung zwischen Hoftrompetern und militärischen Trompetern bereits vollzogen, gewiß infolge der Durchführung der definitiven Defensions-Ordnung 1613 (Vorläufer 1610, 1611) und der Privilegien vom 27. Februar 1623[7], durch die Kaiser Ferdinand II. und der Regensburger Reichstag die Verhältnisse der Trompeter im Heiligen Römischen Reiche (22 Artikel) ordneten. Von, da an gehören die Churf. Sächs. Trompeter und Pauker entweder zum Hofe oder zur Militz, und also jene in Rechtssachen bey dem Oberhofmarschall-Amte, diese


  1. vergl. Neues Archiv I, S. 132, 169, 170. IX, S. 240, 244, 245.
  2. Finanz-Archiv. Loc. 33342. Bestallungen. Generalia 1927, S. 377.
  3. Neues Archiv XIV, S. 191.
  4. Ebenda, S. 179.
  5. Loc. 8679. Verzeichnis des. . . Hofstaates. 1554 – 89. S. 162.
  6. 12 Hof-, 5 Feldtrompeter.
  7. Fürstenau I, S. 198.