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Zauckerode, Potschappel, Döhlen, Gittersee, Nöthnitz, Mockritz, Auswik, Räcknitz, Zschertnitz, Strehlen (Frankenberg) und Alt-Dresden. Zu diesen 14 sicher bezeugten Alloden kommen einige zweifelhafte. Ein Allod läßt sich nach der Güterverteilung vermuten zu Boderitz. Allodialbesitz ist auch wahrscheinlich zu Poppitz vorhanden gewesen. Keinerlei Anhalt für das Bestehen eines Allods in älterer Zeit findet sich zu Bannewitz, Löbtau, Naußlitz, Döltzschen, Klein-Pestitz (das allerdings selbst ein altes Allod sein kann)[1], Plauen. Auf jeden Fall ist ein auch anderwärts zu beobachtendes massenhaftes Überwiegen der Orte mit Alloden gegenüber den Orten ohne Allod innerhalb des altsorbischen Gebiets hier bezeugt.

Wie entstanden diese Herrengüter und zu welcher Zeit können sie entstanden sein? Die Antwort, wie sie sich aus der Auffassung der älteren Geschichtsforschung ergab, lautete: Die Allode sind zur Zeit der deutschen Eroberung entstanden, sie sind gebildet worden als Lehen der kleinen milites, die zur Bezwingung der Bevölkerung und zur Verteidigung der Mark angesiedelt wurden[2].

Diese Ansicht hat unzweifelhaft Recht, wenn sie den Zeitpunkt der Entstehung der Herrengüter über die Tage hinausrückt, in denen eine stärkere deutsche Einwanderung das Land umgestalten half. Nichts deutet darauf hin, daß etwa nach der Mitte des 12. Jahrhunderts im altsorbischen Gebiet Herrengüter gebildet worden sind, im Gegenteil: es lassen sich eine ganze Reihe von Nachrichten finden, daß schon früh im Verlauf des 13. Jahrhunderts beginnend alte Allode geteilt worden sind, ein Vorgang, der den Gegensatz zur Neuerrichtung von Herrengütern bildet. Die massenhafte Errichtung von Alloden auf altsorbischem Gebiet würde in der schon regen geschichtlichen Überlieferung des 13. und 14. Jahrhunderts gewiß ihren Ausdruck gefunden haben. Dazu kommt, daß wir aus der Zeit vor der deutschen Kolonisation, aus dem 11. und dem Beginn des 12. Jahrhunderts, Urkunden über


  1. Auffallend häufig finden sich alte Allode in zwei Höfe zerlegt.
  2. Schulze, S. 338. Meitzen II, S. 433 ff. (siehe im Register: milites agrarii). – Leo in seinen „Untersuchungen zur Besiedlungs- und Wirtschaftsgeschichte des Thüringischen Osterlandes“ (Leipziger Studien VI, 3) vertritt diese ältere Auffassung nur bedingt (S. 32 und 41 ff); für Nisan ist sie völlig unbegründet.