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von Rodeländern zu Bannewitz auf und es erscheinen neue Zinsen von der „Hurke“[1]. Es entstehen mehrfach Streitigkeiten in der Gemeinde, da diese hinzugekommenen Stücke zum Teil „heimlich“, d. h. ohne Wissen und Zustimmung der Gemeinde verkauft worden sind[2]. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts sind die Horkenstücke zum großen Teil im Besitz von Nöthnitzer Bauern, auch das Vorwerk Nöthnitz hat hier Land, so daß an einer Stelle von dem Vorwerk Nöthnitz und Horcke[3] gesprochen wird: Alles zeigt, daß es sich hier zu Bannewitz nicht um altes Hufenland, sondern um neuhinzugekommenes Feld handelt. Wie wenig geordnet und geklärt noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Verhältnisse im Poisengrund waren, zeigt ein Vergleich der Gemeinde Bannewitz vom Jahre 1570: „Nachdem sie irrig und zanken um die Poisenbach und Etliche täglich darinnen fischen und die Bach verwüsten, ist es also verglichen und bewilliget, daß Keiner keinen Sump ausgießen[4] soll, auch Keiner keine Körbel darein legen soll, und soll Keiner nicht darin fischen denn an einem Freitag“[5] Die ganze westliche Hälfte der Flur Bannewitz, soweit sie nicht noch jetzt aus Holz besteht, war im 16. Jahrhundert junges Kulturland; die alte Siedlung Bannewitz umfaßte nur die Äcker nördlich von den Ölschenwiesen.

Damit vergleiche man, wie innerhalb des altsorbischen Gebiets schon im Mittelalter alle Verhältnisse geordnet sind, wie die Fischerei in der Weißeritz[6], in der Müglitz[7], in der Weßnitz[8] und anderen Gewässern schon vom 14. Jahrhundert ab als Lehen in scharfer rechtlicher Begrenzung übereignet wird. Ist der


  1. R.-A. Brückenamtsrechnung 1587 – 88: Das Rodeland, 1600: Die Hurke, u. a. O. Ger.-B. Brückenamt 1555 (Dresden) Bl. 160b (1578 Die Horcke).
  2. Ger.-B. Brückenamt 1555, Bl. 161. Siehe Anhang unter Bannewitz.
  3. Ger.-B. des Guts Nöthnitz 1620 (Dresden) Bl. 2: Das Getreidigt uf dem Forwerg Nötnitz und Horcke.
  4. Ausgießen = mit Jehsen aussetzen (ebenso in den Rügen v. Langebrück 1648).
  5. Ger.-B. Brückenamt 1555 (Bl. 201).
  6. L. B. (1349) S. 46: piscatura, ab aggere in Plawan ad semitam in Pozcapil.
  7. Cop. 40 Bl. 199 mit aller fischerie zu demselben Dorffe mogelin gehörend.
  8. Cop. 40 Bl. 95b mit der fischerie under libental.