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hat sich schon in der Frühzeit etwas geändert. Der Kirche wird nicht mehr von dem eingehobenen Tribut gezehntet, sie empfängt den Dezem als selbständige Abgabe. Fast durchweg besteht der Zehnte der späteren Zeit aus Getreide und einigen anderen Erträgnissen des Ackerbaus. Gezehntet wird, wie auch das sächsische Recht vorschreibt[1], auf dem Felde. Die Garben werden durch Angehörige des Landvolks gesammelt. Es sind Männer, die den Zehnten holen und ausdreschen[2]; collectores[3] oder „Versammler des Getreides“[4] heißen sie in den Urkunden. Bei der Entlegenheit des Domstifts von dem Dezemsprengel ist dies der einfachste Weg. Sobald die Dörfer geerntet haben, schicken sie zum Zehntner; Pflicht der Bauern ist es, das Getreide in Garben zu setzen. Die gesamte Ernte muß ursprünglich auf dem Felde bleiben, bis der Sammler den Dezem genommen hat, später bilden sich an verschiedenen Orten verschiedene Gebräuche heraus. Die Dezemgarben werden an einzelnen Orten mit einem Strauß am oberen Ende gebunden[5], häufig sind sie kleiner als die übrigen Garben[6].

Ursprünglich empfängt die Kirche den Dezem als ein Ungeteiltes vom Grafen, mit dem Übergang des Rechts auf sie, den Dezem selbst zu fordern, beginnt auch die natürliche Nötigung, den Bezug des Zehnten zu zersplittern. In der ältesten Zeit war der Zehnte die wichtigste Einnahme der Kirche; wollte der Bischof die Würdenträger seines Stiftes ausstatten, so war er darauf angewiesen, den Zehnten in gewissen Bezirken zu verleihen[7].


  1. Sachsenspiegel, 2. Buch, 48. Artikel.
  2. Dies ist z. B. beim sogenannten „Gommerschen Zehnten“ in der Umgebung von Lockwitz und Gommern der Fall. H St A. loc. 37903, Nr. 173, Acta das Zehntgetreide usw.
  3. Cod. II. 1, 244: per ipsum collectorem decimae (1277).
  4. H St A. loc. 8987, Der Vicarien, Präbenden und Obedientien des Stifts Meißen Einkünfte 1529, Bl. 143: „Eyn vorsamler sulchs getreydes gybt“ usw.
  5. Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens, 21. Heft, S. 28.
  6. [R. A.] Register 1567: „Garbenzins uffn Dörffern und umb Dresden: Nota die Pauern, welche Zehndengarben geben, binden und geben ire garben nicht, wie sie ire garben und mandeln sitzen, sondern sie binden sie kleiner und abgesondert, wie sie auch vor viel Jaren bey iren Eltern und vorffaren geben haben.“
  7. Oder wie dies beim Propst der Fall, einen Teil des der Kirche gehörenden Zolls.