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Erwähnt werden drei Burgwarde in Nisan:

Woz mit den Orten Gozebudi, Oicice, Grodice, Cinici, Luderuwice (1071)[1] und Mocozice (1091)[2],

Bresnice mit den Orten Luciwice und Wirnotine (1071)[3].

Buistrizi mit dem Ort Liubituwa (1068)[4].

Die Erwähnung dieser drei Burgwarde und der zugehörigen Orte in Nisan ist als zufällig zu betrachten, es hat mehr Burgwarde in Nisan gegeben und es haben bei weitem mehr Orte als die genannten zu jedem einzelnen Burgward gehört.

Die langhingestreckte Talebene der Elbe mit den Gehängen der Ufer war der Kern von Nisan. Die Gliederung des linken Ufers durch die Täler der Müglitz, der Lockwitz, der Weißeritz, des Zschoner Bachs und des Tännichtwassers bestimmte auch die Bildung der alten sorbischen Schanzbezirke; bei der Erbauung der Schanzen wurden diese Täler aufgesucht. Die drei urkundlich genannten Burgwardbezirke lagen im nördlichen Teil von Nisan; Schanzbezirk und späterer Burgwardsbezirk fallen, wie noch deutlicher zu entwickeln sein wird, dort, wo eine Feststellung möglich ist, zusammen.

Mit der Befestigung der deutschen Herrschaft traten andere Einrichtungen als die slawischen Schanzbezirke in den Vordergrund. Es ist eigentümlich und bezeichnend, daß die Burgwardverfassung unter der deutschen Herrschaft rasch verfiel. Wären die Burgwarde durch die deutsche Eroberung neu geschaffen worden, so würde ihnen nur eine sehr kurze Lebensdauer beschieden gewesen sein.

Ein älterer Forscher, der die Verhältnisse der nördlichen Landschaften untersuchte, sah sich, wiewohl er die Begründung der Burgwarde den Deutschen zuschrieb, genötigt, die Burgwardsverfassung bei Magdeburg schon 948 für überlebt zu erklären[5] Auch in Nisan ist der Verfall rasch eingetreten, für das 11. Jahrhundert kann „ihre Hauptbedeutung als der Vergangenheit angehörig“ erklärt werden, im 12. Jahrhundert ist sie bis auf einige Spuren geschwunden.


  1. Cod. II, 1, 32.
  2. Cod. II, 1, 38.
  3. Cod. II, 1, 32.
  4. Cod. II, 1, 29.
  5. F. Winter, Die Germanisierung und Christianisierung des Gaues Morzane (Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg IV, S. 330.)