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er den Nachweis zu erbringen, daß in den slawischen Weilern des Meißnerlandes, wie er die vorgenannten Orte nennt, eine Flureinteilung bestanden habe, welche auf eine allmähliche Verteilung und Gewinnung des die Siedlung umgebenden Landes in blockförmigen Flurabschnitten zurückzuführen sei. Noch heute, so behauptet Meitzen unter allerdings flüchtigster Begründung, sei diese Flureinteilung in Feldlagen einzelner Dörfer des Meißnerlandes, namentlich in Rosentitz, erkennbar.

Meitzen trifft die Punkte, an denen die Forschung zunächst einzusetzen hat, schärfer als Peisker, aber er gelangt für die Meißner Gegend nicht über die Anfänge einer Fragestellung hinaus. Daß die Flureinteilung von Rosentitz früher eine andere gewesen und daß die Einteilung, welche er seinen Ausführungen zugrunde legt, ziemlich jung ist, das läßt er unberücksichtigt. Meitzen hätte es mit seinen Behauptungen nicht ungünstiger treffen können. Es gibt Fluren, in denen die Gewinnung oder wenigstens die Verteilung der Flur in große blockartige Abschnitte der Flurbildung möglicherweise zugrunde liegt, und in denen wesentliche Veränderungen der Flur in geschichtlicher Zeit nicht vor sich gegangen zu sein scheinen, aber zu diesen Fluren gehören nicht Rosentitz, nicht Nöthnitz und einige andere der von Meitzen genannten Fluren. Das, worauf es ihm offensichtlich ankam, die blockförmige Teilung in den Fluren des Meißnerlandes zu erweisen, ist ihm nicht gelungen. Sein Verfahren, das Bild der Fluren selbst als Beweismittel zu verwenden, darf aber nach wie vor als vorbildlich gelten.

Meitzen läßt mit Recht die Frage der Hauskommunion bei den Sorben der Elbgegend als unwesentlich bei Seite. Die Kultur der Slawen kann nicht auf der rohen Stufe gestanden haben, welche ihr beispielsweise Schulze in seiner „Kolonisierung und Germanisierung der Gebiete zwischen Saale und Elbe“ zuweist, wenn er von dem oberflächlichen und ungeregelten Feldbau der Sorben[1] und ähnlichem spricht. Hierzu berechtigt uns nichts. Die Zeiten, wo von einer Hausgemeinschaft der Sorben gesprochen werden konnte, müssen schon im 10. Jahrhundert völlig überwunden gewesen sein. Noch lange mag vielleicht ein Hof vor allem verpflichtet gewesen sein, das Feuer für das ganze Dorf zu hüten


  1. S. 352.