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Fall. Daß die Geistlichen zu Kaditz der Entwicklung der Lößnitz nicht gleichgültig gegenüberstanden, erhellt daraus, daß sie mit dem Pfarrer von Reichenberg in langdauernde Streitigkeiten über die Zugehörigkeit der verschiedenen Weinbergsfluren zu den Kirchfahrten Kaditz oder Reichenberg verwickelt wurden. Durch Verordnungen des Oberkonsistoriums vom 7. Juli 1734 und 8. Juli 1735 wurde entschieden, daß die „unter der Bach liegenden“ Weinberge und die Hoflößnitz nach Kötzschenbroda, die „Wachsbleiche“, der Dietrichsche Weinberg[1] und die Obergasse in der Lößnitz nebst Straakenberg nach Reichenberg, alle übrigen Weinberge der Lößnitz aber in die Kirchfahrt Kaditz gehörten. Die Entscheidung umfaßte auch der Frau von Benkendorf schriftsäßiges Weinbergsgut zum „Wilden Mann und dasige Untertanen“, welche ebenfalls der Kirchfahrt Kaditz zugewiesen wurden[2].

c) Kriegswesen und Kriegszeiten.

Durch die Kaditzer Flur führte bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts die Straße von Dresden nach Meißen. Diese Lage hat es mit sich gebracht, daß Kaditz öfter von Kriegsvolk berührt worden ist, als beispielsweise die Orte über der Heide.

Eigne kriegerische Tätigkeit konnte das Dorf nur im Verband des Amts entfalten. Es hatte im Kriegsfall wehrfähige Männer zu stellen und mit den Nachbardörfern einen Heerfahrtswagen auszurüsten. Für die Heeresfolge bürgten dem Amt die Herren, d. h. das Domkapitel von Meißen; den Heerfahrtswagen stellten zehn Dörfer zusammen: Kötzschenbroda, Naundorf, Zitzschewig, Serkowitz, Radebeul, Kaditz, Lindenau, Mickten, Pieschen und Trachau[3]. Noch vor dem Dreißigjährigen Kriege wurde das Dorf mit allen Dörfern des Amts zusammen gemustert[4], die Pflege der Wehrtüchtigkeit des Dorfes lag bis zu dieser Zeit dem Richter und als seinem Stellvertreter wahrscheinlich dem Heimbürgen ob. Als freilich am Ende des 18. Jahrhunderts eine Musterung der Mannschaft zu Kaditz vorgenommen wurde, da war der Bauer dem Waffenhandwerk entfremdet, es galt damals nicht als Ehre, Soldat zu sein. Es gibt kaum etwas Seltsameres, als das Aktenblatt, auf welchem die Ausflüchte,


  1. Die sogenannte „Baumwiese“.
  2. Pfarr. A. K., E, no. 2.
  3. F.A., Rep XLVII, Dresden, no. 21c; Bl. 658b
  4. HStA. loc. 30581. Kanzlei-Acta die Musterung der Amtssassen usw. 1609.