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von allen diesseits der Elbe liegenden Orten Pieschen, Trachau, Kaditz, Übigau, Radebeul, Serkowitz, Kötzschenbroda, Naundorf und Zitzschewitz habe ab- und angefahren werden müssen, daß es aber, da die Gemeinden wie die Bergverwaltung einfachere Verhältnisse hätten schaffen wollen, vor alten Zeiten zu einem Vergleich gekommen sei, wonach Kaditz die Most- und Weinfuhren allein übernommen und fortan ununterbrochen gefahren habe. Als die Mostfuhre 1844 abgelöst wurde, bezog sich das Amt auf einen kurfürstlichen Befehl vom 6. Oktober 1651, worin diese Ordnung festgestellt worden sei. Die Gemeinde Kaditz, heißt es, habe die Mostfuhren unter der Bedingung allein übernommen, daß das Dorf der Düngerfuhren vor andern Ortschaften enthoben sei, auch den Fuhrleuten für einen Eimer Most 1 Groschen gereicht werde[1].

Dieses Verhältnis führte zu einer sehr wechselnden Belastung es Dorfes, da in der Hoflößnitz zuweilen viel, zuweilen wenig oder gar kein Wein erwuchs. Als Durchschnitt wurde bei der Ablösung jährlich 60 Faß angenommen[2]. In Jahren wie nach 1713, wo 2451/2 Faß Most gefahren werden mußten, mögen die Kaditzer nur gedrückt der Fürbitte gelauscht haben, welche der Pfarrer sonntäglich für das Gedeihen der kurfürstlichen Weinberge abstattete und wofür er ein jährliches Mostdeputat zu empfangen hatte[3] . Jedenfalls war die Mostfuhre ihrem Kerne nach eine Frone. Es gelangte dies noch 1844 dadurch zum Ausdruck, daß die Gemeinde ihre Ablösung mit 300 Thalern (= 12 Thaler jährliche Rente) erkaufte. Im 18. und im Beginn des 19. Jahrhunderts waren für die Mostfuhren nicht nur 1 Gr. auf den Eimer (6 Gr. auf das Faß) vergütet worden, es waren auf das ganze Jahr drei Wochen der sogenannten Schuttfronfuhre abgerechnet und außerdem jedem Fuhrmann „auf höheren Befehl“ eine Pinte Wein (etwa 3/4 Dresdner Kanne) verabfolgt worden. Vielleicht sind dies gegenüber dem sinkenden Geldwert spätere Erleichterungen gewesen.

Durch die Mostfuhren war das Dorf auf das Engste mit dem Gedeihen der kurfürstlichen Lößnitz und mit der Entwicklung des Weinbaus verknüpft. Auch durch andre Beziehungen war dies der


  1. F.A. XXXIII, 4580, Bl. 9.
  2. F.A. XXXIII, 4581 a, Bl. 166.
  3. Das Deputat, das 1767–1779 nur zur Hälfte gereicht wurde, betrug für den Pfarrer die Hälfte von 857/8 Kannen (1 Eimer und 137/8 Kannen).