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heißt es in den Visitationsakten für Kaditz 1578. Noch bis in die sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts wurden dabei die alten, längst außer Kraft gesetzten Rügen des Dorfs verlesen; man hielt Weihnachten als Rügetag fest, an dem die Gemeinde für sich ohne amtlichen Bei- oder Vorsitz ihre alten Rechte erinnerte. An diesem Tage ward zugleich Rechnung über das Gemeindevermögen gehalten. Die Gemeinde besaß einen steuerfreien Grundbesitz, aus Hutungen und Wiesen bestehend, auf denen der Gemeindestier gehalten wurde. Das Amt hatte hierüber keine Gewalt, die Nutzung der sogenannten „Ochsenwiesen" und des Gemeindeviehs ging reihum[1].

Die übrigen Gemeindebiere wurden zur Fastnacht, im Herbst, wenn die Felder geräumt waren, beim sogenannten „Rainfest“[2] und zur Kirmes getrunken. Wer in die Nachbarschaft eintrat, mußte zu diesen Tagen das Bier, in späterer Zeit den Wein schaffen, als Ausgleich auch eine Barzahlung leisten. Als 1568 ein gewisser Zscheisewitz den Bischofsgarten besaß, kam er bei der Gemeinde um das Begräbnis als Nachbar für sich und diejenigen, die er in seinem Hofe möchte haben, ein, „hat der Gemeinde gegeben eine Tonne Bier und ein gut Schock dazu“[3]. Bis zum Jahre 1816 bestand der „Einkauf“ aus einer beträchtlichen Menge Weins; da 1816 der Wein sehr teuer und das Geld nach den Kriegsunruhen knapp war, wurde beschlossen, daß künftig nur zwei bis drei Kannen Kostewein nebst 30 Kannen „guten“ Weins zu liefern sowie 10 Taler bar von geborenen Kaditzern, 20 Taler von Einheiratenden einzuheben seien[4]. Die Trinkordnung überwachte der „Heimbürge“, der aus den jüngeren Nachbarn genommen wurde. Die Aufnahme ward seit dem 18. Jahrhundert im sogenannten „Nachbarbuch“ bezeugt. Die ältesten Nachbarbücher sind verloren gegangen, doch hat sich die Reihe bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts zurück herstellen lassen.

b) Handwerker und Häusler.

Die ersten Fremden, welche in diese abgeschlossene Banernschaft kamen, waren der Geistliche und der Lehrer. Mit dem Lehrer zog um 1585 zugleich der erste Handwerker in das Dorf ein: Andreas


  1. Die Ochsenwiesen lagen südlich vom Dorf.
  2. MV.,IV. Bd., S. 15.
  3. Gerichtsb. K.
  4. Schumann.