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Sohn das nächste Anrecht auf den „Sitz". Ein Drittel des Kaufpreises entfiel auf die Mutter, zwei Drittel auf die Geschwister einschließlich des Käufers. Die Kür wurde besonders berichtigt. „1538 sind eins worden die Drobische um die väterlichen Güter und haben Merten, ihrem Bruder, die Hufe zu Kaditz für 85 Schock verkauft auf 14 Jahre bis auf den Jüngsten, welcher die Köre zum Gelde oder zum Gute hat“ (Hof 21 und 23a). 1555 kaufen die Brüder Urban und Lorenz Schumann die väterlichen Güter (Hof 5 und 7a). 10 gute Schock sollen sie ihrem jüngsten Bruder, der sich einem Handwerk zuwendet, für die Köre geben. „Wo ihm Gott helfe, daß er möchte ein Meister werden – so er aber in Gott verschieden oder gestorben wäre, so dürfen sie vor die Köre niemand weder Pfennig noch Heller geben.“ Die Sitte, daß der jüngste Sohn den Hof zu erben hatte, ist im ganzen Kirchspiel (z. B. zu Serkowitz 1569, zu Mickten 1634 usw.) nachweisbar, sie hat sich hier bis zur Neuzeit erhalten. Auch anderwärts ist sie gebräuchlich[1]

Mit dem Hof ward zugleich die nötige Fahrnis übergeben. Sie war bei der Schätzung zur Schocksteuer mit inbegriffen. Bei den Käufen aber wurden die nötigen Geräte (zum Pflügen und Schneiden, zum Dengeln und Dreschen, zum Füttern [die Futterfässer], zum Backen [die Backdöse, Backschüsseln], zur Beförderung [Wagen, Schiebbock, Hätsche[2], Reiff[3]] usw.) in der älteren Zeit besonders herausgehalten.

Völlig unterschieden von diesem Bestand des Hofes waren zwei Arten der Fahrnis, die im Rechtsleben eine besondre Stellung einnahmen: das Heergerät oder Heergewett und die Gerade. Wenn


  1. Zu Leuben bei Dresden gibt 1613 ein Bruder dem jüngeren für die Kur und Wahl zum Gut 50 Gulden und 9 Schock für 3 Kühe (Handelsb. A.D. 1613, Bl. 53). Zu Minorat und Majorat vgl. v. Maurer, Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland, IV, S. 348; Meitzen, S. II, S. 322.
  2. Misttransportmittel, auch kleiner Wagen (Hetsche ein Dresdener Heidezeichen).
  3. Mit dem Reiff ging man in den Wald (Coll. S. Radebeul).