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im „Tarandischen Wald" holen. 1580 war es der Kurfürst gnädigst zufrieden, „weil den armen Leuten derzeit die Abfuhr des Holzes zu weit und beschwerlich ist“, daß sie das Holz künftig aus der Dresdnischen Heide holen dürften[1]. Zeitverlust kam sonst in der alten Zeit bei den bäuerlichen Zwangsverhältnissen kaum in Betracht.

Den Mahlzwang über das Dorf Kaditz übte seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Schiffmühle zu Kötzschenbroda. Sollte Zwangsgetreide im Winter vermahlen werden, so mußten die Kaditzer Bauern in die Hofmühle zu Plauen fahren. Kaditz war, wie wir sahen, in der günstigen Lage, daß sein Mahlzwangsquantum gering war, auch die Wege in die Mühlen waren noch erträglich, wenn auch die Hofmühle eine halbe Tagereise entlegen war. Schlimmer waren lange die Dörfer über der Heide daran; 1611 heißt es von ihnen, daß „viel arme Leute, Witben und Waisen über der Heiden und anderswo über zwo Meilen weges ihr Getreide, so sie mit ihrem sauern Blut und Schweiß, mit Spinnen und andrer schwerer Arbeit erarnen[2] und verdienen müssen“, in die Mühle zu Plauen bringen müssen. Noch 1642 waren die „Oberheidischen Dörfer“, darunter Reichenberg, Dippelsdorf u.a. in die Plauische Mühle gezwungen.

Die Entstehung des Mahlzwangs der Kötzschenbrodischen Mühle fällt in das 16. Jahrhundert. Schiffmühlen auf der Elbe werden bereits im 14. Jahrhundert genannt[3], spätestens zu Ende dieses Jahrhunderts bestand die Kötzschenbrodische Schiffmühle[4]. Im 16. Jahrhundert befand sie sich im Besitz der Gemeinde Kötzschenbroda, „als dieser aber der Gebrauch zu Gunsten der Gohliser und der Plauenschen Hofemühle 1569 verboten wurde“, verkaufte die Gemeinde 1575 die Mühle an den Kurfürsten[5]. Die alte Mühle zu Serkowitz sowie die Mühlen im Lößnitzgrund haben nie große Bedeutung besessen, da der Lößnitzbach nur im Frühjahr stärker Wasser führt. Der Gebrauch der Mühle war wie bei allen Amtsmühlen mit mancherlei Abgaben verbunden[6], drückender war häufig das Warten,


  1. Coll S. A.D. VI, 175.
  2. d. h. Erarbeiten (Grimm).
  3. Cod. II, 1, 374.
  4. HStA. Orig. Urk. 5170. – Die „Schiffunge“ der Urkunde sind Schiffmühlen. 1420 erhält Dietrichs v. Wahnsdorf eheliche Wirtin Zinsen an 2 Schiffmühlen zu Kötzschenbroda zum Leibgedinge.
  5. Schubert S. 37. 1601 handelte der Kurfürst auch um die Schiffmühle Valten Mehlichs zu Kötitz (F.A. Rep. XXII Dresden No. 89).
  6. Richter V. II, S. 232. 233: Einführung des Beutelns in den Mühlen.