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Die gesamten Geldleistungen in beide Ämter beliefen sich auf 852 Thaler 10 gr., —, so daß auf die Hufe etwa 30 Thaler entfielen. Vergleicht man hiermit die Getreidepreise „zur Zeit des Königs von Pohlen und auch sonst“, so ersieht man, welche Leistungen vom Bauer gefordert wurden.

b) Fronde und Bann.

Diese Leistungen mußte der Bauer mit einem Bruchteil seiner Kraft vollbringen. Auch nach der Ablösung einer Reihe von Frondiensten blieben dem Dorf Kaditz noch eine Anzahl zu leistender Dienste übrig, welche die wirtschaftliche Kraft des Bauers bedeutend verringerten[1]. An Hoffuhren hatte das Dorf in 3 Wochen 32, auf den Tag mithin anderthalb zweispännige Fuhren zu leisten. Eine besondre Art der Spannfrone, die sogenannte Mostfuhre, ist hierbei noch nicht berücksichtigt. An Handdiensten forderte das Amt für die sogenannte Hofearbeit jährlich 1144 Mann, in 3 Wochen 66 Mann, das waren auf den Tag über 3 Mann neben der Spannfrone. Der Bischofsgarten, in der älteren Zeit die einzige Wirtschaft, die nur Handdienste leistete, war allein zu 40 Hofehandtagen ins Amt Dresden verpflichtet[2]. Als das Kammergut Ostra errichtet war, wurde Kaditz außerdem mit 21 Sicheltagen, die sich nach und nach auf 32 erhöhten, für das Sammeln von Waldstreu in der Heide, dahin gewiesen[3]. Es war mehr als der zehnte Teil der Zeit, welcher zum Opfer gebracht werden sollte. Nicht immer wurden alle diese Leistungen benötigt, in wirtschaftlich gedrückten Zeiten wurden sie zum Teil völlig erlassen, für das Dorf bildeten sie aber jederzeit eine schwere Last.


  1. Coll.S.AD.: Trachau klagt 1679 über die Holz-, Heide-, Bau-, Land- und Jagdfuhren, bei denen sie zur „Winterszeit wöchentlich das Wolfsjagdzeug auf die Dresdnische Heide und andre Ämter“ zu führen hätten.
  2. Coll.S.PA., VI, Kaditz, 145. Im 18. Jahrh. behaupteten die Pieschner, daß Kaditz und Übigau bei den andauernden und beschwerlichen Arbeiten „zur Zulegung und Erhaltung des aus der Heide in das Jägerhaus führenden Röhrwassers“ mitzuhelfen hätten, es ließen sich aber keine Nachrichten hierüber auffinden (Coll.S., 1763).
  3. HStA. Copial 283, Bl. 288, 289. — F.A., Rep.XXXIII, 3516a, Bl. 25. Die Entstehung dieser Sicheltage läßt sich aus Copial 283, Bl. 288 erkennen. 1557 bis 1560 wurde je 1 Groschen vom Gut verlangt. Für diese Groschen wurden dann die Sicheltage gesetzt.